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Internetreputation „Chilling Effect“

„Chilling Effect“ – welche Folgen hat dies für Ihre Internet-Reputation? Von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin. „Chilling Effect“ Dieses Schlagwort wird immer bedeutender für die Ausbreitung von Informationen im Internet.

 

 

Wörtlich übersetzt und im rechtlichen Sinne ist dieser „Abkühlungseffekt“ bisher nicht in das Bewusstsein großer Teile der Internet-Gemeinde gedrungen. Dabei sind die Auswirkungen und die Gründe für das Vorhandensein eine Folge des grundsätzlich ungehinderten Informationsaustausches im Netz. Was steckt dahinter?

Immer mehr Internetbenutzer finden nach einer Suchanfrage im Internet, beispielsweise bei Google, nicht alle angezeigten Treffer nützlich. Vermehrt erscheint zum  Teil die Nachricht, dass bestimmte Suchergebnisse nicht angezeigt werden können. Die Suchmaschine verweist dann auf den „Chilling Effect“ weshalb ein bestimmter Eintrag nicht angezeigt wird. Die deutsche Rechtsprechung ist trotz des Urteils zur Auto-Complete-Funktion immer noch schwach. Im Rahmen eines Seminars im Bereich „Reputationsmanagement by law“ in den Räumen der Rechtsanwälte wurden rechtliche Möglichkeiten diskutiert. 

Chilling-Effect filtert

Anscheinend ist hier also eine „Freiwilligen-Zensur“ bei den Suchmaschinen am Werk. Einfach ausgedrückt ist der „Chillingeffect“ nichts anderes als eine vorausschauende mehr oder minder freiwillige Unterdrückung von Suchmaschinen-Ergebnissen, weil ansonsten bei deren Anzeige der Suchmaschine rechtliche Konsequenzen drohen könnten. Entstanden ist diese Verfahrensweise durch Erfahrungen aus der Vergangenheit in dem anglo-Amerikanischen Rechtssystem.

Dort wurden zum Teil nach dem Erlass bestimmter Urteile oder anderer zivilprozessualer Maßnahmen weitere Veröffentlichungen von Informationen bereits aus Angst, einem selbst könnte es ähnlich ergehen, getätigt. Entscheidend war hier die Wahrscheinlichkeit, dass im Falle einer Veröffentlichung ähnliche Folgen auch für den jetzigen Veröffentlicher eintreten würden.

Eine Webseite will vermitteln

In diesem Zusammenhang wird immer wieder auf die Webseite ChillingEffects.org genannt. Auf diese verweist beispielsweise auch die Suchmaschine Google. Es handelt sich hierbei um eine von verschiedenen US-Universitäten in Zusammenarbeit betriebene Webseite, die das „rechtliche Klima“ von Internet-Aktivitäten prüfen soll und sich selbst als vermittelnde Stelle ansieht.

Dies soll Anlaufstelle für Empfänger von beispielsweise einstweiligen Verfügungen oder Unterlassungsverpflichtungen sein, sie soll also Menschen, die von einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung bedroht sind, über ihre Rechte und Pflichten aufklären.

Praktisch bedeutet dies: Wer beispielsweise als Autor einer Pressemitteilung oder einer anderen Veröffentlichung im Internet eine Abmahnung oder ein Gerichtsurteil kassiert hat, kann sich über die Folgen oder die besten möglichen zukünftigen Verhandlungsweisen aufklären lassen. Was muss jetzt geändert werden? Wie kann man Verstöße in Zukunft vermeiden?

Was im Internet steht, stimmt?

Die oben genannten Umstände stehen dabei im direkten Zusammenhang mit der immer wichtiger werdenden Online-Reputation und dem Reputationsmanagement.

Unternehmen und auch zunehmend Privatleute sehen sich in Internet Behauptungen ausgesetzt oder in einem falschen Sinnzusammenhang gestellt, der durch die Betroffenen nur schwer selbst kontrollierbar ist.

„Was im Internet steht, stimmt.“ Das ist im Bewusstsein vieler Internetbenutzer verankert. Das Gegenteil ist dabei der Fall.

Wer einmal Opfer einer Internet-Hetz-Kampagne geworden ist, wird berichten können, dass hier die Folgen selbst anhalten, wenn die eigentlichen falschen Behauptungen schon längst aus dem Internet verschwunden sind. Noch schlimmer ist es in den Fällen, wo, beispielsweise wider besseres Wissen, Behauptungen aus taktischen Gründen nicht entfernt werden. Eine einmal in einem Internet – Forum verunglimpfte Person oder ein Unternehmen erleidet schwere Reputationsschäden, weil eine Vielzahl von Internetbenutzern die ungefilterte Information als Wahrheit aufnimmt und ggf. sogar danach selber verbreitet.

So entstehen Internet-Kampagnen, die einen unwahren Tatsachenkern haben.

Was kann der Einzelne gegen Verunglimpfung im Internet tun?

Es bieten sich im Allgemeinen mehrere Lösungswege an. Einerseits kann im Rahmen einer legalen Auseinandersetzung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass hier verunglimpfende Äußerungen beseitigt werden und für die Zukunft Wiederholungsfälle vermieden werden.

Andererseits können selbst durch geeignete Online-Maßnahmen die Wahrscheinlichkeiten für die Anzeige von verunglimpfenden Inhalten maßgeblich gesenkt werden.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Seniorpartner der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, die seit vielen Jahren im Bereich der Online-Reputation tätig ist, berichtet hierbei aus seiner täglichen Arbeit:

„Immer mehr Mandanten schildern uns die Folgen von einseitiger Berichterstattung im Netz. Während hier schon aus Klarstellungsgründen der Rechtsweg eingeschlagen werden muss, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist, muss andererseits auch darauf geachtet werden, dass  nicht alle Empfänger einfach zu ermitteln sind.

Vielfach stecken hinter den Informationen im Internet nicht identifizierbare Einzelne, die sich beispielsweise durch Tarnnamen oder gänzlich anonym zu Wort melden. Hier kann nur mit geeigneten Gegenmaßnahmen sicher und nachhaltig operiert werden Es ist für unsere Mandanten entscheidend, ein Gesamtkonzept zu erlangen, welches die Geschäftstätigkeit in Zukunft sichert und erlittene Schäden neutralisiert“, sagt Rechtsanwalt Dr. Schulte, der mit seinem Team eine Vielzahl von Mandanten betreut und in vielen Fällen vor finanziellen und rechtlichen Verlusten bewahrt hat.

Der „Chilling Effect“ zeigt wirkungsvoll die Macht des Internets zu demonstrieren. Wenn schon Multimilliarden Dollar schwere Suchmaschinen freiwillig ihre Suchergebnisse für alle Internetnutzer einschränken, so zeigt dies, dass eine nachhaltige Verfolgung von Interessen von Geschädigten Wirkung zeigt.

Das Ende der Fahnenstange ist nie erreicht

„Allerdings ist hier das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Bis zu einem nachhaltigen Reputationsschutz und einer rechtlich gesicherten Basis ist es noch ein weiter Weg,“ sagt Rechtsanwalt Dr. Schulte. Unternehmen und betroffene Privatanwender sollten sich im Rahmen einer qualifizierten Rechtsberatung über die Möglichkeiten des Reputationsschutzes im Internet informieren um für die Zukunft Vorsorge zu  treffen.

„Wenn man es letztendlich bemerkt, ist es meistens schon zu spät. Vielfach hätte hier eine finanzielle Schädigung und Verletzung der Reputation vermieden werden können.“

 

 

 

Über die Erfolge wird in den Medien berichtet

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 991 vom 21. Juni 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich