aktenzeichen! juristische Information aus Berlin

Jugendamt muss Hinweisen für Kindeswohlgefährdung nachgehen

Hamm (jur). Auffälligkeiten aufgrund einer möglichen Kindesvernachlässigung muss von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes nachgegangen werden. Werden alle Warnzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls ignoriert, muss die Mitarbeiterin des Jugendamtes mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, stellte das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem am Freitag, 6. November 2020, verkündeten Beschluss klar (Az.: III-5 RVs 83/20). Vom Gericht wurde damit eine Geldstrafe für fahrlässige Tötu …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3797 vom 11. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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