Kassel (jur). Wenn ein Taxifahrer aufgrund von Cannabiskonsum seinen Führerschein und seine Arbeit verliert, dürfen vom Jobcenter später nicht pauschal geleistete Hartz IV-Zahlungen wegen „sozialwidrigen Verhaltens“ zurückgefordert werden. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in einem am Freitag, den 6. November 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: B 14 AS 43/19 R) entschieden, dass die Behörde nur dann einen Erstattungsanspruch geltend machen kann, wenn der Taxifahrer es bewusst …