Fraude à l'investissement sur finanzexp.de / Pixabay

Kapitalmarkt intern meldet – Lloyd Fonds – im Februar 2015 mit Schiffs-AG aus der Krise fahren

Eine kleine Revolution plant die Lloyd Fonds AG: Sie will, elf der den Anlegern gehörenden Schiffsgesellschaften mit der börsennotierten Lloyd Fonds AG, über die Holdingstruktur Muttergesell­schaft von Emissionshaus, KVG, Treuhänderin, Anlegerverwaltung etc., zu vereinen.

Durch diese Bündelung sollen erhebliche Synergien gehoben und u. a. die Schiffe durch die seit 2008 andauernde Schifffahrtskrise gesteuert werden. Dabei soll dies der erste Schritt bei dem Aufbau einer umfassenden Schiffs-AG sein, die die Frachtkapazität der Schiffe mit dem Finanzierungs-, Strukturierungs- und Verwaltungs- Know-how der AG verbindet.

Zustimmung der KG Eigentümer fraglich

Problematisch sind rechtliche Fragen, weil die bisherigen Eigentümer der ++ MS ‚VEGA FYNEN’ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ++ Zweite MS MARIA SCHULTE‘ Shipping GmbH & Co. KG ++ MS LLOYD DON CARLOS‘ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ++ MS ‚LLOYD DON GIOVANNI‘ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ++ MS LLOYD DON PASCUALE‘ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ++ MS ‚LLOYD PARSIFAL’ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ++ ‚MS SOPHIE’ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ++ MT ’CARIBBEAN SUN‘ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ++ MT ’MEXICAN SUN’ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ++ MT ‚AMERICAN SUN’ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ++ MT ‚CANADIAN SUN’ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG zustimmen müssten.

Gutes Geschäft für die neuen Aktionäre?

Ein Beteiligter zu Dr. Schulte: „Schaut man sich die Lloyds Fonds Aktie an im Kursverlauf komplett, wird man feststellen, dass die Aktie an sich kein gutes Geschäft war. Dazu betrachtet, dass im Monatsüberblick durch kurz vorhergegangene Aktienkäufe der Kurs nach oben getrieben wurde, stellt sich die Frage der Werthaltigkeit.

Dazu kommt, dass nach der Berechnung des Wirtschaftsprüfers die Aktien zu einem noch höheren Wert eingewertet werden sollen. Also gehen wir mal davon aus, dass es einen kurzfristigen Push gibt, wenn die Schiffsgesellschaften eingebracht werden, ist das Risiko sehr hoch, dass der Kurs wieder auf ein niedrigeres Niveau absinkt. Sollte das sich dann wieder bei ungefähr 1,30 € einpendeln, hat der Anleger der Schiffsgesellschaft ziemlich schnell sein Kapital nur durch diesen Schritt auf ca. ein Drittel minimiert.“

  • Aus etabliertem Emissionshaus mit Investitionsvolumen von über 5 Mrd. EUR wird ein Schifffahrtsunternehmen.
  • Angebot an KG-Gesellschaften zur Übernahme der Schiffe. Kommanditisten sollen Aktionäre werden.
  • Bei vollständiger Annahme des Angebots werden Schifffahrtsgesellschaften im Wert von 162 Mio. EUR übernommen.
  • Es ist eine gemischte Bar-/Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre um bis zu EUR 79.683.716 zu einem Bezugspreis von 3,54 € je Aktie geplant.

Die Schiffe werden in eine Aktiengesellschaft eingebracht. Warum werden diese nicht einfach verkauft?

Die Wertermittlung: 325,2 Mio. US-$ ermitteln die Gutachter der RBS RöverBrönnerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Summe als Gesamtwert für die elf Schifffahrtsgesellschaften. Dabei unterstellen die Wirtschaftsprüfer sinnvollerweise die Fortführung des Schiffsbetriebs und nicht den Preis eines Notverkaufs.

Schiffsfondsbeteiligungen in Form der Kommanditbeteiligung waren häufig wirtschaftlich nicht lukrativ; warum sollte eine Zusammenfassung in Form einer Aktiengesellschaft wirtschaftlich sinnvoller sein für die Anleger.

Ansprüche von Anlegern

Die Anleger sollten prüfen lassen, ob durch die Umwandlung der Kommanditbeteiligung in eine Aktienbeteiligung nicht Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung und Prospekthaftungsansprüche untergehen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1535 vom 24. Februar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest