Gerichtsgebäude / Pixabay

Kaupthing Bankpleite – Entschädigungsfall eingetreten

Das Damoklesschwert schwebt weiter
Viele Sparer haben bei der deutschen Zweigniederlassung der isländischen Kaupthing Bank Tages- und Festgelder angelegt. Nach der Pleite der Kaupthing Bank Mutter in Island ist jetzt der Entschädigungsfall eingetreten. Der isländische Staat garantiert bis zu einem bestimmten Betrag die Einlagen. Aufgrund der aktuellen Situation ist jedoch bei der Beantragung Eile geboten.
Auch Herr Künzel gehört zu den Opfern der Bankenkrise. Er hatte vor einigen Monaten, angelockt von den hohen Zinsen, 15.000 Euro bei der deutschen Niederlassung der Kaupthing Bank angelegt. Als diese in Zahlungsschwierigkeiten geriet und die deutsche Bankenaufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über sie ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot (sog. Moratorium) verhängte, ärgerte er sich zwar über den Umstand, dass er nicht mehr an sein Geld kam. Er ging jedoch davon aus, dass seine Gelder über die deutschen Einlagensicherungssysteme und zusätzlich aufgrund der staatlichen Garantie gesichert sind. Allerdings musste er schnell erfahren, dass dies für ihn leider nicht zutraf. Aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit ist die isländische und nicht die deutsche Bankenaufsicht auch für die deutsche Niederlassung zuständig. Damit greifen auch die deutschen Sicherungsfonds nicht. Zudem gilt die in der Regierungserklärung am 5. Oktober gemachte Zusage, alle Einlagen der deutschen Sparer zu sichern, nur für Kunden, die ihre Gelder bei Banken angelegt haben, die der deutschen Aufsicht unterliegen.
Herr Künzel war daher sehr froh, als er hörte, dass der isländische Staat für die Einlagen bis zu einer Höhe von 20.887,- Euro einsteht. Nachdem nunmehr der Entschädigungsfall festgestellt ist, ist jedoch Eile geboten, da anderenfalls weitere Verluste drohen.
Dem isländischen Staat droht die Staatspleite
Aufgrund der hohen Verluste der Kaupthing Bank bestehen bei den Experten erhebliche Zweifel, ob der isländische Staat tatsächlich alle geschädigten Kunden entschädigen kann. Denn die zu erwartenden Entschädigungszahlungen übersteigen den isländischen Staatshaushalt deutlich. Schon jetzt hat das isländische Wirtschaftsministerium angekündigt, die gesetzlich vorgesehene Frist zur Auszahlung der Entschädigung zu verlängern. Es scheint daher ratsam, möglichst schnell einen Entschädigungsantrag zu stellen, um noch vor einer möglichen Staatspleite Zahlungen zu erhalten.
Isländisches Parlament beschließt Entschädigung in Landeswährung
Obwohl die deutsche Niederlassung der Kaupthing Bank die Gelder der Kunden auf Euro-Konten geführt hat und daher die Entschädigungszahlungen nach isländischem Gesetz in Euro erfolgen müssten, hat nunmehr das isländische Parlament beschlossen, die Erstattungen nur in Landeswährung durchzuführen. Das Problem für die deutschen Kunden wie Herrn Künzel, besteht darin, dass der Wert der isländischen Krone aufgrund der Finanzkrise täglich an Wert verliert. Dadurch entstehen den Sparern weitere Verluste. Auch aus diesem Grunde ist es daher geboten, möglichst rasch den Entschädigungsantrag zu stellen.
Antragsfrist beginnt mit Eintritt des Entschädigungsfalles
Ungeachtet der vorgenannten Gefahren bei einer späten Stellung des Entschädigungsantrages, müssen die Anträge innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Entschädigungsfalles gestellt werden. Später eingehende Anträge werden von der isländischen Regierung nicht akzeptiert. Daher sollte das Entschädigungsformular, dass im Internet unter der Adresse www.tryggingarsjodur.is/ abgerufen werden kann, möglichst umgehend ausgefüllt werden. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), das englischsprachige Formular zu verwenden.
Mit der Materie nicht so vertrauten Opfern der Bankenkrise empfiehlt sich gegebenenfalls die Hinzuziehung eines Experten, um die Ansprüche zu sichern und weitere Verluste zu verhindern.
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden.
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 572 vom 6. November 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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