Aktenzeichen Juristische Information aus Berlin

Kein Täuschungsversuch wenn bei Prüfung Handy-Wecker klingelt

Koblenz (jur). Ein Student darf in einer schriftlichen Prüfung nicht einfach deshalb durchfallen, weil während der Prüfung der Wecker seines Mobiltelefons klingelt. Es handelt sich hier weder um einen „Täuschungsversuch“ noch stört das Klingeln automatisch unverhältnismäßig den Prüfungsablauf, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Mittwoch, 28. Oktober 2020 verkündeten Urteil (Az.: 4 K 116/20.KO). Die Entscheidung gab einem Bachelor-Studenten recht, der vergessen hatte, …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3777 vom 2. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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