München (jur). Techno und House-Musik sind Kultur. Dies hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 29. Oktober 2020 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: V R 16/17). Der ermäßigte Umsatzsteuersatz könne für Eintrittskarten auch dann gelten, wenn getanzt und Alkohol getrunken wird. Entscheidend sie dann, dass die Gäste das Konzert trotzdem hauptsächlich wegen der musikalischen Darbietungen besuchen. Der fragliche Fall betrifft Konzerte in einem stillgelegt …