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Keine neuen Möbel vom Jobcenter nach Kakerlakenbefall

Halle (jur). Hartz-IV-Bezieher können nach einem Umzug wegen Kakerlakenbefalls keine neuen Möbel beanspruchen. Statt die Möbel in den Sperrmüll zu geben, können diese auch gründlich gereinigt und dann weiterverwendet werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle in einem am Dienstag, 3. November 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: L 2 AS 361/20 B ER). Eine vom Jobcenter zu bezahlende Ersatzbeschaffung sei daher nicht „zwingend erforderlich“. Vor Gericht w …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3781 vom 4. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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