Würzburg (jur). Behörden dürfen gegenüber direkten Kontaktpersonen von Infizierten mit dem SARS-CoV-2-Virus neben Quarantäne-Maßnahmen auch einen Zwangs-Coronatest anordnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg in einem am Dienstag, 3. November 2020, bekanntgegebenen Beschluss entschieden und im Eilverfahren auf die entsprechenden bayerischen Regelungen verwiesen (Az.: W 8 S 20.1625). Vor Gericht wollte ein 13-jähriger Schüler im Eilverfahren die Anordnung der häuslichen Quarantä …