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Keine Antwort – PECUS Anleger zweifeln

Was hat der inhaftierte Notar Marcel Eupen mit der PECUS Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (PECUS) zu tun? Die PECUS, der ehemalige Geschäftsführer Herr Werner K. Ehrentraut und der Notar Eupen bleiben eine Antwort auf Anfrage von Seiten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team zur angeblich bestehenden Ausfallversicherung schuldig!

Das Geschäftsmodell der PECUS Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist der Policen Ankauf. Zahlreiche Kunden haben ihre Lebens- oder Rentenversicherungen gekündigt und an die PECUS verkauft. Diese hat ihren Kunden dabei in zahlreichen Fällen einen Gewinn in Aussicht gestellt, der bis zu dem Dreifachem des Rückkaufswertes betragen sollte.
Außerdem wurde den Kunden der PECUS zugesichert, dass der Rückkaufswert über eine Ausfallversicherung abgesichert sei. Hierzu versandte die PECUS ein Schreiben an ihre Kunden, welches eine Bestätigung der Kanzlei Eupen & Collegen enthielt. Die in das Dokument hineinkopierte Bestätigung war kaum lesbar, enthielt aber folgenden Inhalt:

Persönliche Bestätigung des Rechtsanwalts und Notars Marcel Eupen

“Mir hat vorgelegen ein Versicherungsschein für eine Gewährleistungsversicherung mit einer Vertragslaufzeit von zunächst einem Jahr. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens ein Monat vor dem jeweiligen Ablauf dem Vertragspartner eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.
Der Versicherungsschein weist aus, dass zugunsten der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Schützenstraße 41, 83646 Bad Tölz, als versicherungsrechtlich begünstigter mit Stand per 30.07.2009 eine Gewährleistungsversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 1.822.986,00 € besteht.“
Außerdem bezeugt der Notar Marcel Eupen, dass die PECUS gegenüber ihm erklärt habe, dass sie die obige Versicherungssumme jeweils der Geschäftsentwicklung anpassen werde.

Können sich die Kunden der PECUS auf die Aussage des Notars Eupen verlassen?

Seitdem bekannt wurde, dass die PECUS einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Charlottenburg gestellt hat, fragen sich die Kunden, ob überhaupt noch seitens der Gesellschaft Zahlungen erwarten können. Hoffnung lässt hier die angeblich bestehende Ausfallversicherung zu, wobei nunmehr festgestellt werden muss, ob eine solche überhaupt (noch) besteht bzw. jemals bestand.
Rechtsanwältin Winker von der Verbraucherkanzlei Dr. Schulte und sein Team hegt hieran berechtigte Zweifel: “Zwar ist uns das Schreiben der Kanzlei Eupen & Collegen bekannt, allerdings haben wir erhebliche Zweifel an der Seriosität und Richtigkeit dieser Bestätigung. Der Notar und Rechtsanwalt Marcel Eupen ist in Berlin insbesondere wegen betrügerischen Mitwirkungshandlungen im Bereich sogenannter Schrottimmobilien bekannt geworden. Am 14. November 2013 wurde er daher zu einer mehrjährigen Haftstrafe durch das Landgericht Berlin unter dem  Aktenzeichen (502) 241 Js 987/12 (39/12) verurteilt. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, fest steht aber schon jetzt, dass der Notar Eupen alles andere als vertrauenswürdig ist. Außerdem wurde den PECUS Kunden das Bestätigungsschreiben auch nur auf einem Briefkopf der PECUS in kleinem Format hineinkopiert übersandt, so dass es kaum lesbar war. Sollte eine solche Ausfallversicherung jedenfalls tatsächlich niemals bestanden haben und hier eine falsche Bestätigung seitens der Kanzlei Eupen & Collegen vorgenommen worden sein, so kommt auch diese als Verantwortliche in Betracht. Deshalb haben wir bei den Verantwortlichen persönlich nachgehakt, aber bisher keine Antwort erhalten. Womöglich spricht dieses Verhalten bereits für sich… “
Desto mehr die Geschäftsgebaren der PECUS und ihrer Geschäftsführer aufgedeckt werden, desto mehr verhärtet sich der Verdacht, dass hier mit mehreren hunderttausend Euro an Kundengeldern leichtfertig und in nicht seriöser Art und Weise umgegangen wurde.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1132 vom 30. Dezember 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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