Recht und Gesetz

Keine Pflicht der Anleger zu Nachschusszahlungen in die ACI Dubai Fonds II bis V

Die Anleger können aufatmen. Nachdem die Gütersloher ACI Unternehmensgruppe für die ACI Fons II bis V Nachschüsse verlangte, entschied nun das Landgericht Bielefeld, damit sei jetzt Schluss. Nach einer Verhandlung zwischen drei Anlegern und der Gütersloher ACI Unternehmensgruppe vor dem Landgericht Bielefeld wurde ein Vergleich beschlossen. Die von der ACI geforderten Nachschüsse seien viel zu hoch, befand das Gericht. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger nun nicht mehr.
 

Dass es um die ACI Dubai Fonds schlecht steht ist schon seit längerem bekannt. Auch der  Anlegerschützer Rechtsanwalt Schulte, wies in der Pressemitteilung vom 17.06.2009 (https://www.dr-schulte.de/component/search/?searchword=aci dubai fonds ii. v. in der kreditklemme) auf die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens hin.

Schöner Schein…
Dabei wurden die Aussichten Anfangs wie im Traum dargestellt. Die ACI Unternehmensgruppe investierte in große Immobilienprojekte in Dubai. Der dubaische Immobilienmarkt  sah vielversprechend aus. Zudem wurden die deutschen Anleger durch Steuerersparnisse gelockt. Die steuerlichen Regelungen änderten sich jedoch rasch, die erwarteten Steuerersparnisse blieben aus. Die zweite Überraschung war die Finanzkrise mit der Folge, dass der Immobilienmarkt in Dubai sehr viel an Rentabilität einbüßen musste. Die Immobilienpreise sollen ab dem Jahr 2008 um bis zu 60 Prozent gefallen sein. Zudem setzte die ACI Unternehmensgruppe alles auf eine Karte und Verkaufte die Immobilienprojekte an einen Käufer, der nicht zahlen konnte.
Vor ein paar Wochen forderte die ACI, Ihre Anleger per Brief dazu auf, freiwillige Nachschüsse zu leisten um die Insolvenz der Gesellschaft zu verhindern. Grundlage dafür sei ein Gesellschafterbeschluss. Dieser allerdings ist ziemlich umstritten, da die meisten Stimmen die Treuhänder abgegeben haben sollen. Mit einer Abstimmung zugunsten der Geschäftsführung konnte man rechnen. Laut Beschluss hätten die Anleger in die ACI Dubai Fonds II bis V jährlich über eine Million Euro nachschießen müssen. Dabei sollte mehr als die Hälfte an die Geschäftsführung fließen.
 Drei der Anleger versuchten im Eilverfahren gegen den umstrittenen Gesellschafterbeschluss vorzugehen. Das Landgericht Bielefeld (Az.:12 O 27/10) sah die schon erhaltenen Nachschüsse der Anleger in Höhe von 170.000 Euro für alle vier Fonds (ACI Dubai Fonds II bis V) als ausreichend an. Eine weitere Nachschusspflicht besteht nicht. Auch Anleger, die noch nichts gezahlt haben, brauchen dies auch nicht mehr zu tun.
 

Ansprüche sichern

Einen weiteren Sieg haben die Anleger vor dem Landgericht Dortmund errungen. Ein Anleger Ehepaar aus Eggstätt konnte sich per Pfändungsbeschluss über 63.000 Euro erstmals ihre Ansprüche aus dem ACI Dubai 1000- Hotelfonds sichern. Nun muss das Ehepaar beweisen, dass der Ex- Geschäftsführer bei ihnen einen Schaden in Höhe von 50.000 Euro zuzüglich Zinsen verursacht hat. 

Der Traum ist zerplatzt. Deutsche Anlegergelder landeten fast wortwörtlich im Sand. Die von der ACI anfangs angestrebten Immobilienprojekte wurden nicht realisiert, von einem rentablen Verkauf ganz zu schweigen. Die praktisch aussichtslose Lage soll auch die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe vor Gericht bestätigt haben.

„Anleger sollten ihre Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft rechtlich überprüfen lassen und diese dann möglichst sichern.  Ist die Unternehmensgruppe tatsächlich zahlungsunfähig können wahrscheinlich nicht alle Gläubiger aus dem noch übrigen Vermögen der Gesellschaft befriedigt werden. Es beginnt ein Rennen von über 8.000 Anlegern“ – warnt Rechtsanwalt Dr. Schulte, der sich schon seit Jahren auf Produkte des so genannten „Grauen Kapitalmarkts“ spezialisiert.
Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 667 vom 31. März 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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