Kassel (jur). Das Finanzamt muss konzerninterne Beteiligungen und Ringgeschäfte, die „Nullsummenspiel“ nur der Steuervermeidung dienen, nicht anerkennen. Das ist ein „Gestaltungsmissbrauch“, wie das Hessische Finanzgericht (FG) in Kassel in einem am Dienstag, 9. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil entschieden hat (Az.: 4 K 1644/18). Der Rechtsstreit ist nun vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Die Klägerin war eine Kapitalgesellschaft, die zu einer ausländischen Bankengruppe gehört. Im Jahr …