Köln (jur). Vergütungen für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats eines eingetragenen Vereins sind keine umsatzsteuerpflichtigen Honorare. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 10. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil zu einem Sportverein entschieden (Az.: 8 K 2333/18). Der Kläger hatte vom Verein ein jährliches Budget erhalten, das er für die Zwecke des Vereins und die Tätigkeit als Vorstand verwenden konnte. Darin enthalten waren Eintrittskarten, Reisekost …