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Landgericht Berlin: Unzulässige Umdeckungen führen zur Schadenersatzpflicht des Vermittlers

Das Landgericht Berlin hat in einer rechtskräftigen Entscheidung einer Kapitalanlagegesellschaft, die durch Umdeckungsmaßnahmen eines ehemaligen Handelsvertreters Schaden erlitten hat, Schadenersatz zugesprochen. In dem konkreten Fall hatte der Handelsvertreter die Fronten gewechselt und war über die Startic GbR an die alten Kunden herangetreten, hatte die früher vermittelten Verträge stornieren lassen und dann Lebensversicherungen oder Beteiligungsverträge verkauft, indem der dem Kunden falsche Tatsachen vorgegaukelt hat. Das Landgericht verurteilte darauf zum Schadenersatz dem Grunde nach. Dem Vermittler droht damit die Vollstreckung eines finanzielle erheblichen Schadenersatzanspruchs, der seine Existenz bedrohen dürfte. Achtung: Es droht hoher Schaden für die Umdecker.
Finanzberater-Ausbildung an einem Tag – ruiniert für den Rest des Lebens
Dazu passt ein anderer Fall: In einem Verfahren vor dem Landgericht Lübeck musste sich ein Vermittler der insolventen Real Direkt AG gegenüber dem Anleger verantworten. Während der Verhandlung plauderte der Vermittler aus dem Schulungsnähkästchen: Er sei gelernter KfZ-Mechaniker und anschließend 12 Jahre bei der Bundeswehr gewesen. Danach ebenso arbeits- wie perspektivlos, sei er in Lübeck angesprochen worden, ob denn eine Vermittlertätigkeit nicht in Frage komme. Gesagt; getan: die „Ausbildung“ übernahm an einem Wochenende in München der Initiator, Anton Reinhofer, persönlich, der auch in Lübeck noch eine „Schulung“ abgehalten habe. Bei dieser seien Rückfragen nicht erlaubt gewesen, es sei nur darum gegangen, wie Beteiligungen verkauft werden können. Einen Blick in das Handelsgesetzbuch, welches die Rechtsgrundlagen der verkauften stillen Gesellschaft enthalte, habe der Vermittler nie geworfen. Stattdessen habe er 50-60 Beteiligungen verkauft, auch an seine Familie. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass der Vermittler dem Anleger die Schäden zu ersetzen hat. Wer derart fahrlässig ungeprüfte Kapitalanlagen vermittelt, macht sich schadensersatzpflichtig. Der Fall macht deutlich, wie man es nicht machen soll.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 426 vom 21. März 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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