Landgericht Verden verurteilt Deutsche Postbank AG zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags - Schfananwalt Dr Thomas Schulte

Landgericht Verden verurteilt Deutsche Postbank AG zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags

Erfolg vor dem Landgericht Verden gegen die Deutsche Postbank AG

Die Rechtsanwälte erzielten am 13.12.2010 einen bedeutenden Erfolg vor dem Landgericht Verden gegen die Deutsche Postbank AG. Das Gericht verurteilte die Postbank unter dem Geschäftszeichen 4 O 342/10 zur Löschung eines SCHUFA-Eintrages, den die Bank der SCHUFA Holding AG gemeldet hatte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Postbank keine hinreichende Interessenabwägung gemäß § 28 Abs. 1, Abs. 3 BDSG (alte Fassung) vorgetragen hatte. Die Bank erklärte lediglich, sich vor Beendigung der Geschäftsbeziehung um eine Lösung mit dem Kläger bemüht zu haben. Es wurde jedoch nicht dargelegt, ob eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Prüfung stattgefunden hatte, insbesondere welche Person diese Prüfung durchgeführt hatte. Das Gericht ging daher davon aus, dass die SCHUFA-Meldung weitgehend automatisiert erfolgt war.

Zudem bewertete das Gericht die geringe Höhe der angemeldeten Restforderung von 635,00 € und stellte fest, dass das Verhalten des Klägers nicht zwangsläufig als Ausdruck von Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit interpretiert werden konnte. Neben der Löschung des SCHUFA-Eintrags erkannte das Gericht auch einen Anspruch auf Unterlassung künftiger Negativmeldungen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gerichtsurteile zur SCHUFA: Nationale und europäische Entwicklungen

Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Verbrauchern, Banken und der SCHUFA hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Gerichtsurteile auf nationaler und europäischer Ebene prägen den Umgang mit Datenverarbeitung, Meldungen und der Berechnung von Scores.

BGH-Urteil zum SCHUFA-Scoring (22. Februar 2018 – VI ZR 489/16)

Ein besonders bedeutendes Urteil des Bundesgerichtshofs entschied, dass die SCHUFA nicht verpflichtet ist, ihre Scoring-Formel offenzulegen. Verbraucher haben jedoch das Recht, die grundlegenden Daten zu erfahren, aus denen ihr Score berechnet wird. Dieses Urteil zeigt den Balanceakt zwischen Transparenz für Verbraucher und dem Schutz geschäftlicher Geheimnisse.

EuGH-Urteil zur Kreditwürdigkeit (7. Dezember 2023)

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass der SCHUFA-Score nicht allein für Kreditentscheidungen herangezogen werden darf. Automatisierte Entscheidungen ohne menschliche Prüfung verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieses Urteil stärkt den Verbraucherschutz und zwingt Banken zu differenzierteren Bewertungen.

Landgericht Frankfurt: Unberechtigte Meldungen (25. Mai 2012 – Az. 2-05 O 240/11)

Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte, dass unberechtigte Meldungen von Banken an die SCHUFA nicht zulässig sind. Verbraucher haben in solchen Fällen ein Recht auf Löschung und Schadensersatz. Dieses Urteil verdeutlicht, dass Banken sich strikt an die Faktenlage halten müssen, bevor sie Daten an Auskunfteien übermitteln.

OLG Hamburg: Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen (10. Januar 2024)

Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte die Barclay Bank zur Zahlung von 4.000 Euro Schadensersatz wegen unrechtmäßiger SCHUFA-Einträge. Das Urteil betonte die Bedeutung strikter DSGVO-Konformität bei der Datenverarbeitung.

BGH-Urteil zu Erledigungsmeldungen (24. Januar 2006 – XI ZR 384/03)

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Banken Erledigungen unverzüglich an die SCHUFA melden müssen. Verzögerungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Dieses Urteil zeigt die Wichtigkeit von Schnelligkeit und Genauigkeit bei der Meldung von Erledigungen.

Inkassounternehmen im Fokus

Auch Inkassounternehmen stehen zunehmend im Fokus der Gerichte. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied beispielsweise im Fall 42 C 10550/09, dass Inkassounternehmen keine fehlerhaften oder ungesicherten Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA übermitteln dürfen. Dies verdeutlicht die Verantwortung von Inkassobüros und hebt die Notwendigkeit präziser Kontrollen der Datenverarbeitung hervor.

Weitere Gerichtsurteile zu SCHUFA und Datenschutz

Zusätzlich zu den bereits bekannten Fällen gibt es zahlreiche weitere richtungsweisende Urteile, die die Rechte von Verbrauchern im Umgang mit der SCHUFA gestärkt haben. Diese Entscheidungen zeigen, dass die SCHUFA und meldende Unternehmen sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten müssen.

Automatische Übermittlung von Daten rechtswidrig

Das Landgericht Düsseldorf (Az. 14d O 39/08) entschied, dass eine automatische Übermittlung von Daten an die SCHUFA ohne vorherige Einzelfallprüfung rechtswidrig ist. Selbst wenn der Kunde eine Einwilligung erteilt hat, müssen Unternehmen eine individuelle Prüfung vornehmen.

Grenzen für “weiche Negativmerkmale”

Im Grundsatzurteil des Amtsgerichts Wedding (Az. 6b C 243/98) wurde festgestellt, dass SCHUFA-Einträge nur dann zulässig sind, wenn eine Bank eindeutig nachweisen kann, dass eine Person zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist. Dieses Urteil schützt Verbraucher vor voreiligen Einträgen.

Automatisiertes Scoring verstößt gegen die DSGVO

Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az. C-634/21) erklärte das automatisierte Scoring-System der SCHUFA für unzulässig, wenn Banken und Vertragspartner maßgeblich auf diese Daten vertrauen, um Entscheidungen zu treffen. Dies verstößt gegen Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Beschränkung der Datenspeicherung

In den Verfahren C-26/22 und C-64/22 entschied der EuGH, dass die SCHUFA Daten aus dem öffentlichen Insolvenzregister nicht länger speichern darf, als es das Insolvenzregister selbst erlaubt.

Forderungsbestreitung und SCHUFA-Meldung

Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 23 U 155/03) urteilte, dass das bloße Bestreiten einer Forderung nicht automatisch zu einer Meldung an die SCHUFA führen darf. Banken sind verpflichtet, strenge Nachweise zu erbringen, bevor sie solche Daten weitergeben.

Nutzung des SCHUFA-Scores in Kreditentscheidungen

Ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde dem EuGH zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen übergeben. Die Klägerin hatte aufgrund eines niedrigen SCHUFA-Scores keinen Kredit erhalten. Dieses Verfahren betont die Rolle des EuGH bei der Weiterentwicklung der rechtlichen Anforderungen.

Löschung erledigter Forderungen

Das Landgericht Mönchengladbach (Az. 10 O 158/23) verpflichtete die SCHUFA, einen Eintrag über die Erledigung einer früheren Forderung sowie alle damit zusammenhängenden Daten aus der Kartei eines Klägers zu löschen.

Schadensersatz für unberechtigte Einträge

Das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 13 U 70/23) sprach einem Kunden Schadensersatz zu, nachdem unberechtigte Forderungen von der Barclays Bank an die SCHUFA gemeldet worden waren.

Im Landgericht Hamburg wurde am 19. April 2023 ein immaterieller Schadensersatzanspruch anerkannt, da ein negativer SCHUFA-Eintrag rechtswidrig war.

Auch das Landgericht Mainz (Az. 3 O 12/20) sprach einem Kläger Schadensersatz zu, nachdem unberechtigte Daten an die SCHUFA weitergeleitet worden waren.

Das Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 1158/21) entschied ebenfalls zugunsten eines Klägers und bestätigte den Anspruch auf Schadensersatz für eine unberechtigte Datenweitergabe.

Transparenz bei negativen Einträgen

Das Hamburg-Altona District Court (Az. 317 C 328/04) urteilte, dass die Weigerung von Auskunfteien, die Quelle negativer Einträge preiszugeben, mit der Begründung eines Geschäftsgeheimnisses unzulässig ist.

Löschung von Restschuldbefreiung

Das Oberlandesgericht Schleswig (Az. 17 U 15/21) entschied, dass die SCHUFA den Eintrag “Restschuldbefreiung” spätestens nach sechs Monaten löschen muss.

SCHUFA-Eintrag löschen lassen: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte hilft

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann weitreichende Konsequenzen für Ihre finanzielle Zukunft haben. Kreditanträge, Mietverträge oder auch einfache Mobilfunkverträge – all das kann durch einen solchen Eintrag plötzlich unerreichbar erscheinen. Doch das muss nicht sein: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin bietet Ihnen kompetente und effektive Unterstützung, um unberechtigte oder fehlerhafte Einträge zu löschen und Ihre Bonität wiederherzustellen.

Die SCHUFA spielt als größte Auskunftei Deutschlands eine zentrale Rolle bei der Bonitätsbewertung. Doch Fehler in den gespeicherten Daten oder unrechtmäßige Meldungen durch Unternehmen sind keine Seltenheit. Solche Einträge können oft schneller entstehen, als Betroffene es bemerken – etwa durch unbezahlte Rechnungen, Streitigkeiten oder sogar falsche Angaben. Diese Fehler zu erkennen und gezielt dagegen vorzugehen, erfordert jedoch juristisches Fachwissen und eine sorgfältige Strategie.

Dr. Thomas Schulte hat sich seit Jahren auf die Vertretung von SCHUFA-Geschädigten spezialisiert und unterstützt seine Mandanten dabei, ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Ob es darum geht, die SCHUFA oder meldende Unternehmen zur Löschung eines Eintrags aufzufordern, fehlerhafte Daten anzufechten oder gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vorzugehen – mit seiner langjährigen Erfahrung und fundierten Kenntnis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bietet Dr. Schulte maßgeschneiderte Lösungen. Oft kann bereits innerhalb von ein bis drei Wochen eine Löschung erreicht werden.

Das SCHUFA-Scoring basiert nicht nur auf offensichtlichen Kriterien wie negativen Einträgen, sondern auch auf „weichen“ Faktoren, etwa der Anzahl bestehender Konten oder Verträge. Diese Bewertungen beeinflussen täglich die Vergabe von Krediten und Verträgen, wobei die Datenschutz-Grundverordnung Ihnen das Recht gibt, sich gegen unberechtigte oder veraltete Daten zu wehren. Dr. Schulte sorgt dafür, dass Sie diese Rechte nutzen und Ihre finanzielle Handlungsfreiheit zurückgewinnen können.

Warten Sie nicht, bis ein negativer Eintrag Ihre Pläne blockiert – handeln Sie jetzt. Mit Dr. Schulte an Ihrer Seite profitieren Sie von schneller Bearbeitung, digitaler Kommunikation und umfassender juristischer Expertise. Egal, ob Sie in Hamburg, München, Frankfurt oder einer anderen Stadt in Deutschland wohnen, wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Kontaktieren Sie uns unter +49 (0) 30 – 22 19 220 20 oder per E-Mail an dr.schulte@dr-schulte.de. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihre Bonität und finanzielle Freiheit zurückzuerlangen!

weitere Informationen auch unter https://bausch-enterprise.de/schufa-universum-fluch-und-segen/

sowie in polnischer und englischer Sprache https://www.twoj-adwokat-w-niemczech.com/

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 114 vom 4. Januar 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich