Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4Die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG waren es bisher gewohnt, von der Anlagegesellschaft selbst oder von Vermittlern der Beteiligung, im Unklaren gelassen zu werden. Nun erhielten viele Anleger in der Vorweihnachtszeit wieder unklare Post, diesmal aber vom eigenen Rechtsanwalt aus Regensburg.
Dieser teilte erfreulicherweise mit, dass er einen Vergleich mit der ALAG abgeschlossen habe. Wesentliche Eckpunkte:
· Keine Nachzahlungsverpflichtung für Classic und Classic Plus Anleger
· Evtl. noch Nachzahlungsverpflichtung für Sprint Anleger
· Kein Geld zurück von der ALAG, da diese keins hat
· Kein Geld von HFT und Albis Leasing, da diese wohl nicht haften
· Verzicht auf alle Schadensersatzansprüche gegen Dritte (also Banken, Vermittler, Berater, Initiatoren, Geschäftsführung und Hintermänner der ALAG)
Diesen Vergleich sollen die Anleger nun bis zum 31.12.2010 widerrufen. Wer nicht widerruft, der stimmt damit automatisch dem Vergleich zu. Die Rechtsschutzversicherung soll angeblich mitmachen, da sie ja schon einmal Deckungsschutz erteilt habe.
Sonst muss der Anleger, der ja eigentlich schon einen Vergleich abgeschlossen hat, natürlich über den Vergleichsinhalt, der ihm nur in Ausschnitten bekannt gegeben wird (es fehlen hier wichtige Anlagen aus der Gesamtvereinbarung), schweigen.
Der Vergleich soll Zahlungsverpflichtungen an die ALAG verhindern und die Anleger auch vor einer Rückforderung im Insolvenzfalle schützen.
Hierzu folgende Anmerkungen der Rechtsanwälte:
1) Es ist schon bemerkenswert, wenn ein Anwalt für seine Mandanten einen Vergleich abschließt, deren Inhalt die Mandanten aber nur rudimentär mitgeteilt bekommen. Es stellt sich die Frage, warum dies so ist! Wieso ist der Vergleichsabschluss überhaupt so eilbedürftig? Was passiert, wenn der Anleger den Vergleich widerruft? Was steht im vollen Vergleichstext?
2) Weiterhin verzichten die Anleger mit dem Vergleich auf alle Ansprüche gegen dritte Personen. In dem Schreiben wird nur erwähnt, dass die Anleger nach der Rechtsauffassung des Landgerichts Hamburg keine Ansprüche gegen die HFT und die Albis Leasing haben sollen. Was ist aber mit Ansprüchen gegen Berater / Vermittler, gegen finanzierende Banken oder gegen Hintermänner? Wurden diese Ansprüche überhaupt geprüft? Warum sind diese nicht durchsetzbar? Warum sollte der Anleger auf solche Ansprüche verzichten?
3) Darüber hinaus wird dem Anleger gedroht, er müsse ggf. noch Zahlungen an die ALAG leisten, zumindest aber dann zahlen, wenn die ALAG in die Insolvenz gerate. Ist das wirklich immer so? Was ist mit dem Verfahren in Sachen Göttinger Gruppe? Hier fordert der Insolvenzverwalter Ratunde auch keine weiteren Ratenzahlungen ein.
4) Bemerkenswert ist auch noch, dass die Kanzlei in Regensburg im Zeitraum vom 24.12. bis zum 31.12.2010 geschlossen ist und somit Rat suchenden Anlegern gar nicht zur Verfügung steht. Diese müssen sich also quasi ohne wirklich Möglichkeit zur Rückfrage beim eigenen Anwalt für oder gegen etwas entscheiden, von dem sie gar keine ausreichende Kenntnis erlangt haben.
Viele Fragen bleiben leider offen. Die Rechtsanwälte können daher nicht dazu raten, die angebotene Vergleichsregelung anzunehmen. Hiervon profitieren nämlich zunächst nur diejenigen, die den vollen Vergleichsinhalt kennen und rechtlich bewerten können. Somit nicht die Anleger.
Der Verfasser ist einer der Anwälte der Kanzlei Dr. Thomas Schulte, die seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig ist und bundesweit die Interessen einzelner Anleger vertritt.
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de