Recht und Gesetz

Metropolitan Estates Anleger warten auf Ausschüttung

Betroffene Anleger der Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG erhalten Rundschreiben des Geschäftsführers vom 28.02.2014. Was ist mit den Ausschüttungen? Enthält das Rundschreiben die erwarteten Antworten und wie sollten sich Anleger nun verhalten?

Dr. Schulte und sein Team erhielten am Freitag vergangener Woche zahlreiche Anfragen von Anlegern der Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG zu einem Rundschreiben des Geschäftsführers, Heinz G. Eckermann. Wie bereits berichtet, konnten sich Anleger über die Treuhänderin, die mittlerweile insolvente United Investors Real Estate GmbH, mittelbar als Treugeber oder sogenannte Investoren beteiligen. Nach dem Beteiligungsvertrages waren die Anleger verpflichtet, eine Einlage von mindestens 10.000,00 Euro zzgl. 5 % Agio einzuzahlen.

Die Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG fungierte dabei als Darlehensgeberin und zahlte ein Darlehen in ca. 20 Mio. Euro Höhe an die Metropolitan Berlin Immobilien GmbH & Co. KG. Problematisch erscheint insbesondere, dass auf Investitionen der Metropolitan Estates Berlin Immobilien GmbH & Co. KG keinerlei Ausfluss ausgeübt werden kann. Bisher sind auch keine Ausschüttungen an die Anleger erfolgt.

Nachdem die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team die Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG mehrfach angeschrieben und um Auskunft gebeten hat, insbesondere im Namen von Mandanten auf Einsichtsrechte hinwies und um Klärung der die Liquiditätslage bat, erfolgte nunmehr ein Rundschreiben des Geschäftsführers der Metropolitan Estates Berlin GmbH, Heinz G. Eckermann.

Immobilienprojekte immer noch nicht realisiert?

In dem Rundschreiben weist der verantwortliche Geschäftsführer auf verschiedene auch im Verkaufsprospekt benannte Projekte der Gesellschaft hin, wobei für Anleger hier eher schlechte Nachrichten enthalten sind.

Projekt „Scharnhorststraße“

So äußert sich zwar die Geschäftsführung der Metropolitan Estates Berlin GmbH dahingehend, dass in der Scharnhorststraße 6 – 7 angeblich bereits 83 Einheiten veräußert seien. Weist aber u. a. darauf hin, dass es sich hierbei um einen sog. „veredelten Rohbau“ handelt. Was zunächst gut klingt, kristallisiert sich jedoch als negativ heraus. Hinter der Bezeichnung  versteckt sich, dass quasi der komplette Innenausbau, wie Sanitär-, Bodenbelags- und Malerarbeiten, noch nicht durchgeführt sind. Insbesondere weist die Metropolitan Estates Berlin GmbH sogar selbst darauf hin, dass es daher zu einem verzögerten Verkauf von Einheiten kam und daher auch Verzögerungen in der Zahlung an die Beteiligungsgesellschaft vorliegen. Damit versucht die Gesellschaft zunächst die nicht vorhandenen Auszahlungen an die betroffenen Anleger zu rechtfertigen.

 

Projekt „Seesener Straße“ – keine Einnahmen

Noch dramatischer wird die Nachricht für das Projekt „Seesener Straße 40 – 47“. Dabei teilt der Metropolitan Estates Berlin GmbH Geschäftsführer in blumigen Worten mit, dass es sich dabei um ein Großprojekt handelte. Erst gegen Ende des Rundschreibens wird erwähnt, dass hier noch keine Zahlungen von Käufern vorliegen, was im Wesentlichen darauf beruht, dass eine Baugenehmigung noch nicht vorläge. Nette Umschreibung für keine Einnahmen und Beruhigungsversuch zur Zeitgewinnung?

Projekt „Torstraße“ – kaum Verkäufe

Auch für das Projekt „Torstraße“ weiß der Geschäftsführer der Metropolitan Estates Berlin GmbH nichts Positives zu berichten. So geht aus dem Rundschreiben für die betroffenen Anleger vom 28.02.2014 hervor, dass auch hier noch keine Baugenehmigung für das Projekt vorliegt und daher erst drei Kaufverträge beurkundet werden konnten.

Ist die Kasse leer?  Kann keine Auszahlung an die Anleger erfolgen

Nunmehr scheint es für die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team klar, warum hier keine Auszahlungen an die Anleger vorgenommen werden können. Es scheint hier schlichtweg – wie auch der Geschäftsführer selbst sagt – an Zahlungen aus Kaufpreisen von Immobilien zu fehlen. So weist der Geschäftsführer auch in seinem Anschreiben vom 28.02.2014 sofort darauf hin, dass Auszahlungen bisher nicht erfolgt sind und die Auszahlungen für das 4. Quartal 2013 auch nicht in der versprochenen Höhe von 10 %, sondern maximal in Höhe von 3 bis 5 % erfolgen werden.

Für das 1. Quartal 2014 kündigt der Geschäftsführer zwar an, dass hier Auszahlungen wahrscheinlich im April 2014 erfolgen sollen, weist aber darauf hin, dass auch dies von der Liquiditätslage der Gesellschaft abhängen wird.

Widerruf und Kündigungsrecht für die betroffenen Anleger

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team prüfen derzeit Widerruf und Kündigungsrechte der betroffenen Anleger bzw. verschickten bereits solche außergerichtlichen Anschreiben an die Gesellschaft Metropolitan Estates Berlin GmbH. Diese reagierte jedoch bisher nicht. Es kann nur empfohlen werden, dass Anleger der Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG sich an einen Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht wenden, um die eigene Situation prüfen zu lassen, ob vom Kündigungs- oder auch Widerrufsrecht gebrauch zu machen ist.

Gesellschafterversammlung 2014

Außerdem wird den betroffenen Anlegern in dem Rundschreiben vom 28.02.2014 der Metropolitan Estates Berlin GmbH die Schaffung eines Beirates vorgeschlagen. Ob dies wirklich Vorteile für Anleger hat, erscheint fraglich. Der Beirat soll gewählt und dann aber keine Kontroll- und Eingriffsrechte haben, sondern lediglich beratende Funktion. Zu beachten ist auch, dass der Beirat eine Vergütung erhält. Für fairen Rat, Rückfragen und Informationen stehen Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung.

(LLM)

Dr. Thomas Schulte

Neueste Urteile und Rechtsprechung!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1202 vom 5. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest