Die Telekom Deutschland GmbH ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Telekomunikationsunternehmen.
Ihr Ziel kann wie folgt definiert werden: Zitat: „Im Mobilfunk ist die Deutsche Telekom ein Vorreiter der mobilen Nutzung des Internets. Basis der innovativen Services ist eine überragende Netzqualität. Das Unternehmen steht für exzellente Netzabdeckung und -sicherheit, höchste Sprachqualität und schnelle Datenverbindungen.“
Ein Oberfeldwebel der Bundeswehr meldete sich kürzlich bei der Dr. Schulte und sein Team und berichtete von einem negativen SCHUFA-Eintrag. Dieser stammte aus einer Forderung der Telekom Deutschland GmbH, mit der er einen Vertrag zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen (Handy-Nutzung) abgeschlossen hatte.
Wie sieht die praxisnahe Vorgehensweise bei einer negativen Schufa – Eintrag im Fall Telekom Deutschland GmbH aus?
Diesen Vertrag mit der Telekom Deutschland GmbH gab der Oberfeldwebel an seinen Vater weiter, mit dem er gegenwärtig keinen regelmäßigen Kontakt mehr pflegen kann. Das fragliche Vertragsverhältnis zwischen der Telekom Deutschland GmbH und des betroffenen Oberfeldwebel wurde angeblich zum 30.10.2013 gekündigt. Allerdings erging zum gleichen Tag auch ein negativer Eintrag bei der SCHUFA Holding AG.
Wann muss bei einem negativen Schufa – Eintrag in Sachen Telekom Deutschland gelöscht werden?
Es bestand weder vor der Kündigung noch nach der Kündigung eine Korrespondenz zwischen dem Bundeswehrsoldaten und der Telekom Deutschland GmbH.
Für den Soldaten mit sicherheitsrelevanter Tätigkeit im IT-Sektor der Bundeswehr war der Eintrag doppelt gefährlich. Zum einen hinderte der Eintrag den Oberfeldwebel daran, neue Verträge mit Banken und anderen Unternehmen zu schließen. Eine Kreditkarte war bereits vorläufig gesperrt worden. Zum anderen drohte bei der nächsten Sicherheitsüberprüfung durch den Dienstherren der Entzug der Sicherheitsstufe, weil finanzielle Probleme vermutet wurden. Dies hätte einen Karriereknick und somit massiv wirtschaftliche Nachteile bis hin zur Versetzung auf einen anderen Dienstposten an einem anderen Standort bedeuten können.
Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen und wenn ja, welche?
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team mit ihrem Schufa-Recht Experten Dr. Thomas Schulte und Team machte sich daraufhin sofort an die Arbeit und stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung, um gegen den Negativeintrag vorzugehen. Bereits zuvor hatte der betroffene Soldat sich per Email selbst darum bemüht, den Eintrag durch die eintragende Stelle löschen zu lassen. Dies ohne Erfolg.
Im Rahmen seiner Dienstpflicht musste der Soldat allerdings für zwei Wochen auf einen Lehrgang, weshalb er keine Aufsicht über die Postsituation in seinem Haus hatte. In dieser Zeit wurde dem Soldaten auf dem Postweg mitgeteilt, dass die Telekom Deutschland GmbH festgestellt hatte, dass der Eintrag nicht gerechtfertigt sei und sie diesen deshalb zur Löschung gebracht habe.
Negativer Schufa-Eintrag der Deutschen Telekom AG durch einstweilige Verfügung gelöscht
Der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Mönchengladbach konnte daraufhin nach Rücksprache mit dem Prozessbevollmächtigten der Telekom Deutschland GmbH und mit Zustimmung der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen zurückgenommen werden. Dies war möglich, da auch die Schufa den Eintrag auf Veranlassung der Telekom Deutschland GmbH bereits gelöscht hatte.
Mit der SCHUFA Holding AG einigte man sich darauf, dass der Scorewert des Soldaten neu berechnet und dass diesem eine berichtigte SCHUFA Auskunft zugesendet wird.
Der Oberfeldwebel kann jetzt wieder in Ruhe seiner Dienstpflicht nachgehen, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, dass er eine mögliche Sicherheitseinstufung durch einen negativen SCHUFA-Eintrag verliert.
Rechtsanwalt Dr. Schulte: „Der Soldat hat hier genau so gehandelt, wie es immer wieder empfohlen wird. Es handelte schnell und beauftragte umgehend eine spezialisierte Anwaltskanzlei. Mit diesem Verhalten hat er alles richtig gemacht, da dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung wohl stattgegeben worden wäre und es deshalb so oder so zu einer Löschung des Eintrags gekommen wäre.“
Welche Löschfristen gibt es aktuell?
Aktuell gelten für die Löschung von SCHUFA-Einträgen verschiedene Fristen, die von der Art des Eintrags abhängen. Generell werden negative SCHUFA-Einträge in der Regel drei Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch nach Ablauf dieser Fristen eine Kontrolle der Datenbestände sinnvoll ist, da es vorkommen kann, dass veraltete Daten nicht automatisch gelöscht werden.
Hier eine detaillierte Übersicht der aktuellen Löschfristen gemäß den Quellen:
- Informationen über Kredite werden 3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung gelöscht. Ein Erledigungsvermerk bleibt ebenfalls drei Jahre lang gespeichert.
- Kreditanfragen werden nach 12 Monaten gelöscht, wobei sie nur 10 Tage in Auskünften sichtbar sind. Anfragen von Kreditkonditionen sind für Dritte nicht sichtbar und werden ebenfalls nach 12 Monaten gelöscht.
- Informationen über Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort nach Auflösung des Kontos durch den Kunden gelöscht.
- Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten (z. B. Zahlungsverzug) werden, wenn die Forderungen beglichen worden sind, nach 3 vollen Kalenderjahren zum 31.12. gelöscht, bei unerledigten Sachverhalten zum Ende des 4. Kalenderjahres. Bei titulierten Forderungen können Daten länger gespeichert werden.
- Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Vermögensauskunft und Haftbefehl nach Verweigerung der Vermögensauskunft) werden nach 3 Jahren gelöscht. Wenn Sie der SCHUFA nachweisen, dass das Amtsgericht die Eintragung vorher gelöscht hat, werden die Daten auch bei der SCHUFA vorzeitig gelöscht.
- Die Erteilung einer Restschuldbefreiung wird seit April 2023 nur noch 6 Monate gespeichert. Die SCHUFA hat angekündigt, alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als 6 Monate gespeichert waren, sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach 6 Monaten rückwirkend zu diesem Datum zu löschen. Die Löschung erfolgt automatisch.
- Kundenkonten des Handels werden nach 3 Jahren gelöscht.
- Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist.
- Unstreitig falsche Angaben können jederzeit gelöscht werden.
Es gibt auch Umstände, unter denen eine vorzeitige Löschung von Einträgen möglich ist:
- Beglichene Kleinforderungen: Kleinforderungen bis zu 2.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen vollständig bezahlt wurden, können vorzeitig gelöscht werden, sofern keine weiteren negativen Einträge bestehen.
- 100-Tage-Regel (Kulanzregelung): In einigen Fällen können Gläubiger Einträge auf Kulanzbasis löschen lassen, beispielsweise wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde, oder wenn seit der Begleichung mindestens 18 Monate vergangen sind und keine weiteren negativen Einträge vorliegen.
- Bei unberechtigten Einträgen besteht ein Anspruch auf sofortige Löschung.
Es ist ratsam, regelmäßig eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen, um die gespeicherten Daten zu überprüfen und gegebenenfalls die Berichtigung oder Löschung fehlerhafter Einträge zu veranlassen. Die Seite der Verbraucherzentrale bietet weitere Details zu den Speicherfristen. Gerichtsurteile können die Löschfristen in Einzelfällen beeinflussen.
Was kann einer tüchtiger Anwalt tun?
Ein tüchtiger Anwalt kann im Zusammenhang mit Problemen bei der SCHUFA eine Vielzahl von wichtigen Aufgaben und Maßnahmen übernehmen, um die Rechte seiner Mandanten zu schützen und unrechtmäßige Einträge zu beseitigen. Hier sind einige der wichtigsten Punkte:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von SCHUFA-Einträgen: Ein Anwalt kann zunächst die Rechtmäßigkeit eines bestehenden oder drohenden SCHUFA-Eintrags gründlich prüfen. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere § 28 a Abs. 1 oder § 31 Abs. 2, und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten wurden. Dazu gehört beispielsweise, ob Mahnungen ordnungsgemäß erfolgt sind und ob die Forderung unbestritten und fällig war.
- Geltendmachung des Löschungsanspruchs: Wenn ein Eintrag unrechtmäßig ist, kann der Anwalt die sofortige Löschung des Eintrags bei der SCHUFA und der meldenden Stelle fordern. Dabei kann er sich auf das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO berufen, insbesondere wenn die Daten nicht mehr notwendig sind oder keine Rechtsgrundlage für die Speicherung besteht. Auch bei unbestrittenen Falscheinträgen kann jederzeit eine Löschung verlangt werden.
- Einlegung von Widerspruch: Gemäß Artikel 21 DSGVO kann ein Anwalt im Namen des Mandanten Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten einlegen, insbesondere wenn die besondere Situation des Betroffenen durch den Eintrag erheblich beeinträchtigt wird und das Interesse der SCHUFA an der Speicherung nicht überwiegt.
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn durch einen fehlerhaften oder unrechtmäßigen SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist (z.B. Ablehnung eines Kredits, einer Wohnung oder eines Vertrags), kann der Anwalt Schadensersatzansprüche gegen das meldende Unternehmen oder in Ausnahmefällen gegen die SCHUFA selbst geltend machen. Dies kann sowohl materiellen Schaden (z.B. entgangener Gewinn, höhere Zinsen) als auch immateriellen Schaden (z.B. Stress, Rufschädigung) umfassen. In einigen Fällen wurden bereits hohe Summen als Schadensersatz zugesprochen.
- Einleitung rechtlicher Schritte: Wenn außergerichtliche Bemühungen erfolglos bleiben, kann ein Anwalt gerichtliche Schritte einleiten, um die Löschung des Eintrags zu erzwingen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies kann die Einreichung einer Klage oder in dringenden Fällen eines Antrags auf einstweilige Verfügung umfassen. Gerade bei drohenden Schäden (z.B. bei einer bevorstehenden Baufinanzierung) kann schnelles Handeln durch eine einstweilige Verfügung entscheidend sein.
- Kommunikation mit der SCHUFA und den meldenden Unternehmen: Ein Anwalt übernimmt die gesamte Korrespondenz mit der SCHUFA und den Unternehmen, die den Eintrag veranlasst haben. Durch ein fundiertes, rechtlich sauberes Vorgehen kann er den notwendigen Druck ausüben, damit die Angelegenheit ernst genommen und der Eintrag überprüft wird. Oftmals führt bereits ein anwaltliches Schreiben zum Einlenken der Gegenseite.
- Vertretung im Ombudsmann-Verfahren: Ein Anwalt kann den Mandanten auch im Verfahren vor dem Ombudsmann der SCHUFA unterstützen.
- Beratung und Unterstützung: Ein Anwalt informiert umfassend über die Rechte des Betroffenen und berät ihn hinsichtlich der besten Vorgehensweise. Er hilft dabei, fehlerhafte oder veraltete Einträge zu identifizieren und die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Kurz gesagt, ein tüchtiger Anwalt ist ein unverzichtbarer Partner im Kampf gegen unrechtmäßige SCHUFA-Einträge. Er verfügt über die notwendige Expertise im Datenschutzrecht, kennt die Rechte der Verbraucher und die Vorgehensweisen der SCHUFA und der Unternehmen. Durch sein professionelles Auftreten und seine rechtlichen Kenntnisse kann er effektiv die Löschung falscher Einträge durchsetzen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wird ein Negativeintrag in der SCHUFA-Holding AG oder einer anderen Auskunftei durch die Selbstauskunft festgestellt, sollte schnellstens gehandelt werden, um weiteren Schaden abzuwenden. Betroffene sollten immer umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Bei Rückfragen stehen die Schufa-Recht Experten Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung.