Recht und Gesetz

Neues bulgarisches Verwaltungsverfahren

Für den 16. Mai 2006 stand eine wichtige Entscheidung der europäischen Kommission an: Wie geht es weiter mit dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien. In ihrer Internet-Ausgabe vom selben Tage fragte die Bild-Zeitung aus diesem Anlass, „[o]b sich Brüssel das wirklich gut überlegt hat“. Hauptkritikpunkt war die Korruption in den beiden Ländern. DerTitel des Beitrags lautete: „Was holen wir uns da bloß in die EU?“. Provokation mag im Journalismus zum guten Ton gehören, wenn es aber um Fakten geht, gilt auch dort: Korrekt und vollständig! Der Artikel wurde durch statistische Angaben über ungeklärte Auftragsmorde u. Ä. untermauert. Wenn auch an der Richtigkeit nichts auszusetzen ist, wird dadurch der Eindruck erweckt, es werde in beiden Ländern nichts dagegen unternommen. Aufgabe dieses Beitrags ist es, diesen Eindruck durch „Gegenbeweis“ zu zerstreuen, und zwar am Beispiel des neuen bulgarischen Verwaltungsrechts.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 248 vom 14. Juni 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest