München (jur). Nehmen Personen, die von Angehörigen zu Hause gepflegt werden, die in den eigenen vier Wänden vorgeschriebene regelmäßige Pflegeberatung nicht in Anspruch, darf ihnen das Pflegegeld teilweise oder ganz gestrichen werden. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 30. Juli 2020 (Az.: L 4 P 50/19). Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass pflegebedürftige Personen, von denen auf eine häusliche Pfle …