Recht und Gesetz

Nur wer wirklich nicht mehr zahlen kann, darf der Schufa gemeldet werden!

Der Schuldenbericht der allseits bekannten Schufa Holding AG (ca. 433 Mio. Daten zu ca. 65 Mio. Bundesbürgern – 2007) – Schuldenkompass – wurde auch 2008 mit Spannung erwartet. Das ernüchternde Ergebnis: 8,2 % der erfassten Personen wurden wenigstens einmal, als zahlungsunfähig und/oder -willig gemeldet (Negativmerkmal). Gibt es wirklich so viele? Immerhin: 3,9 % der erfassten Personen weisen ein „lediglich“ weiches Negativmerkmal (keine gerichtliche Bestätigung) auf. Grund genug für uns zu fragen: Dürfen die so etwas überhaupt speichern?   
Die Antwort lautet: Nur wenn die Bank mit Sicherheit sagen kann, dass der Betroffene nicht zahlen will und/oder nicht zahlen kann. Das gilt auch nicht erst seit heute, sondern spätestens seit dem 4. November 1998. An diesem Tag beendete das Amtsgericht Wedding (6b C 243/98) den Trend, weiche Negativmerkmale allzu schnell zu melden.  
Die Vorgeschichte: Ein Ehepaar hatte einen Kredit zur Finanzierung eines Autos aufgenommen, das nur der Ehemann fahren sollte. Deshalb sollte auch nur er zahlen! Es folgten Totalschaden am Auto und Ehescheidung! Der Ehemann zahlte den Kredit nicht weiter, weshalb seine Ex-Frau von der Bank in Anspruch genommen wurde. Sie erklärte wiederholt, sie werde zahlen, aber erst, wenn die Bank es auch beim Ex-Mann probieren würde. Die Bank hatte hierfür kein Verständnis und kündigte den Kredit. Die Frau zahlte (wie versprochen). Dennoch wurde die Frau der Schufa gemeldet. 
Trotz unterschriebener Schufa-Klausel, so das AG Wedding, war das rechtswidrig. Grund: Die Frau hatte immer wieder betont, sie werde zahlen, sobald ihr Ex-Ehemann erfolglos aufgefordert wurde (Beweis für Zahlungswilligkeit). Die Frau zahlte auch (Beweis für Zahlungsfähigkeit). Im Ergebnis musste die Bank die rechtswidrige Meldung eines weichen Merkmals widerrufen. Gehören auch Sie zu den 3,9 %?
, Telefax: (030) 71520678, e-Mail: Internet: www.dr-schulte.de .dr.schulte@dr-schulte.de 
Bildmaterial: Frau Antje König (Bürovorsteherin)e-Mail: antje.koenig@dr-schulte.de  
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 614 vom 18. Februar 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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