Ordnungsgeldbeschluss gegen die Studentenschaft der Freien Universität Berlin

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte & Kollegen hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin für einen Promotionsstudenten an der Freien Universität Berlin einen Ordnungsgeldbeschluss gegen die Studentenschaft der Freien Universität Berlin erwirkt. Das Gericht verurteilte in dem Beschluss vom 1. November 2004 die Studentenschaft zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 15.000,00 Euro (Aktenzeichen VG 2 A 113/04). Kann das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden und wird die Entscheidung rechtskräftig, so muss der Vorsitzende oder die Vorsitzende des AStA wegen der begangenen Rechtsverletzung für zwei Tage in Ordnungshaft.

Als Studentenschaften bezeichnet man an den Universitäten per Gesetz installierte Vertretungsorgane der Studenten, deren Mitgliedschaft den Studenten durch das Hochschulrahmengesetz zwangsweise vorgeschrieben wurde. Anders als beispielsweise bei den Gewerkschaften, deren Mitgliedschaft stets freiwillig ist, haben die Studenten kein Wahlrecht, ob sie ihre Interessen in der Studentenschaft vertreten lassen wollen oder nicht. Der Haushalt dieser Zwangsverbände speist sich aus den Pflichtbeiträgen aller Studenten (an der Freien Universität Berlin beträgt das Haushaltsvolumen etwa 570.000,00 Euro jährlich). Die so gebildeten Studentenschaften nehmen häufig für sich in Anspruch im Namen ihrer Mitglieder auch mit allgemeinpolitischen Forderungen an die Öffentlichkeit zu treten, unabhängig davon, ob die Studenten mit solchen Forderungen einverstanden sind oder nicht.

Hintergrund des Ordnungsgeldsverfahrens
Dem Ordnungsgeldverfahren sind eine Vielzahl von weiteren Entscheidungen vorausgegangen. Bereits in der Vergangenheit mussten zwei Ordnungsgelder in Höhe von 5.000,00 DM (VG Berlin – Az. VG 2 A 75/98) und 10.000,00 DM (VG Berlin – Az. VG 2 A 133/98) festgesetzt werden. Mit dem vorliegenden Ordnungsgeld setzte das Verwaltungsgericht das höchste je gegen die Studentenschaft der Freien Universität Berlin ergangene Ordnungsgeld fest.

Die neuerliche Entscheidungen macht erneut eine Vernachlässigung der Rechtsaufsicht deutlich. Es wäre Aufgabe der zuständigen Universitätsleitung und der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung gewesen, gegen die bekannten Missstände vorzugehen. Doch der Eindruck unseres Mandanten ist, dass dies gar nicht gewollt ist. Bereits der Landesrechnungshof von Berlin hat in seinem Jahresbericht 2001 haarsträubende Kritik an der Haushaltsführung der Studentenschaften und an der Tätigkeit der Rechtsaufsichtsorgane geübt. „Wer einmal den Jahresbericht des Landesrechnungshofes studiert hat, kann zu der Überzeugung gelangen, dass staatlich erzwungene Mitgliedschaftsbeiträge im AStA nahezu parasitäre Verwaltungsapparate wuchern lassen, in denen die Verteilung der Pfründe unter Genossen einen hohen Stellenwert besitzt“, äußerte sich unser Mandant. Auch die regionale und überregionale Presse berichtete sowohl zu den Prüfungen des Landesrechungshofes, als auch zu den Vorwürfen gegen den AStA (etwa: BerlinOnline vom 25. Mai 2001 „Das Kapital der Antikapitalisten“, Berliner Morgenpost vom 29. Mai 2001 „ASten „verschenken“ Studentengelder“, DIE WELT vom 12. Januar 2001 „Beim AStA an der FU sind Gelder verschwunden“, SPIEGEL vom 29. September 2003, Heft 40 „AStA auf dem Freudenstrahl“). Statt einzugreifen und ein rechtstreues Verhalten zu erzwingen, genehmigte das Präsidium der Studentenschaft für das Wintersemester 2004/05 sogar eine Erhöhung des zwangsweise erhobenen Beitrages.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 414 vom 11. September 2004 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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