Recht und Gesetz

Unseriöse Firmenbestatter haben in Spanien und Deutschland immer noch Hochkonjunktur

Marbella/ Berlin, September 2004. Am 22.09.2004 stellte sich  in Berlin ein weltweit gesuchter Millionenbetrüger, weil er den Fahnungsdruck nicht mehr ertragen konnte. Dieser in Anwaltskreisen bekannte Wirtschaftsberater hatte sich unter anderem im Bereich von Konkursberatungen einen Namen gemacht und soll hier dutzende Vertragspartner betrogen haben. Näheres unter http://www.berlin.de/SenJust/ Strafverfolgung/presse/archiv/20040922.22430.html.
 
Dieser Umstand gibt Gelegenheit erneut zu warnen: Jedes Jahr werden wieder hunderte Geschäftsführer und Vorstände von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder anderen Unternehmen Opfer von Firmenbestattern, die in der Unternehmenskrise helfen sollen, Vermögen und Ehre zu retten. Ein Blick in die Anzeigenseiten der großen Zeitungen am Wochenende genügt: Wirtschaftsberater preisen an: Im Falle der drohenden Insolvenz wird der Sitz der Gesellschaft zügig verlegt, der Name geändert und der Geschäftsführer oder der Vorstand ausgetauscht. So soll das Vermögen und der gute Ruf gerettet werden.

 Diese „Firmenbestatter“, die auch  in Marbella besonders aktiv sind (wir berichteten), lassen sich den Service gut bezahlen und sind teilweise jahrelang in dem Geschäft. Die spanischen und die deutschen Behörden nehmen aber erste Anstrengungen auf, um diese strafbare Praxis zu verdrängen. In Marbella wurde jetzt der erste Firmenbestatter strafrechtlich belangt und seine Aktivitäten beendet.
Aber nicht nur die Wirtschaftsberater, auch die Kunden können sich strafbar machen. Die Wirtschaftsberater werden oft durch Vermögen bezahlt, welches zuvor dem Betriebsvermögen entzogen worden ist. Das hilfesuchende Opfer wird so selbst zum Täter. Aus anwaltlicher Sicht lässt sich den Gläubiger solcher krimineller Unternehmen und den Betroffenen nur raten, diesen dunkelnen Wege erst gar nicht zu versuchen. Inzwischen haben sich Rechtsanwälte und Wirtschaftsdetekteien auf die Verfolgung derartiger Straftaten spezialisiert und auch die Gerichte und Strafverfolgungsorganisationen arbeiten international zusammen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat zum Beispiel entschieden, daß Sitzverlegungen von Gesellschaften in der Krise, die offenbar nur den Zweck haben, Vergänge zu verschleiern, unzulässig sind. Die Staatsanwaltschaften beobachten die Szene genau und greifen ein, falls es Auffälligkeiten gibt, ein. Hierbei leistet das Internet (elektronische Handelsregister) gute Dienste. Der Zweck des Insolvenzverfahrens soll nicht unterlaufen werden. Durch die Firmeninsolvenz soll das verbleibende Vermögen gerecht aufgeteilt werden. Der finale Griff in die Kasse soll verhindert werden.
Die Prüfungstiefe der deutschen Gerichte bei einer korrekten Insolvenz ist allerdings in der Regel gering und auch bei Nutzung der legalen Möglichkeiten begeht der Geschäftsführer oder der Vorstand häufig keine Straftaten. Im übrigen ist eine ordnungsgemäß durchgeführte Insolvenz nicht ehrenrührig, sondern heutzutage ein normaler Vorgang im Wirtschaftsleben. Firmenbestatter schüren die Mär, daß ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens immer mit Straftaten des Geschäftsführers und einer persönlichen Haftung des Privatvermögens verbunden ist. Diese Darstellung ist in der Regel falsch. Firmeninsolvenzen betreffen in der Regel Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Diese Rechtskonstruktion schützt die Handelnden. Bei einer professionellen Firmenbestattung wird häufig die Neugier und der Ehrgeiz der Gläubiger, der Rechtsanwälte und der Strafverfolgungsbehörden erst geweckt, die dann versuchen sehr genau zu prüfen und zu hinterfragen. Die Auffälligkeiten einer Firmenbestattung werden dann zu untrüglichen Indizien, um genauer hinzusehen.
Ein Unternehmen, welches kurz vor der Insolvenz den Namen wechselt, den Sitz verlegt (oft nach Spanien), einen neuen Vorstand oder Geschäftsführer bekommt, bei dem die Geschäftsunterlagen verschwinden, macht sich sehr verdächtig. Wenn dann auch noch der neue Geschäftsführer einschlägig bekannt ist, wird oft zu Recht vermutet, daß Firmenvermögen unsauber Gläubigern entzogen werden soll. Gläubigern solcher Unternehmen ist zu raten, die Staatsanwaltschaften einzuschalten und zu versuchen über Rechtsanwälte und Detekteien Informationen zu sammeln. Sowohl deutsche wie auch spanische Gerichte reagieren empfindlich auf die Firmenbestattung, weil sie wissen, daß so Gläubiger z.B. als Lieferanten von Ware kriminell betrogen werden.
Es mag zwar sein, daß der Gläubiger einen langen Atem braucht. Aufgrund der verständlichen Verärgerung, betrogen worden zu sein, sollte diese Geduld aber aufgebracht werden. Aufgabe des Opfers sollte es sein, sämtliche Informationen, die vorliegen, sorgfältig zu sammeln und zu dokumentieren. Zudem sollten die Opfer versuchen, Querverbindungen aufzuzeigen und Kontakt zu anderen Opfern der betrügerischen Firmeninsolvenz aufzunehmen. Die Kosten und der Aufwand können so auf mehrere Schultern verteilt werden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 449 vom 23. September 2004 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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