Berlin (jur). Ein von montags bis freitags in einem Krankenhaus arbeitender Patientenmanager darf an Wochenenden nebenbei als Krankenpfleger in einer anderen Klinik arbeiten. Es liegt keine unmittelbare Konkurrenzsituation vor, die der Nebentätigkeit entgegensteht, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem in Berlin aktuell veröffentlichten Urteil vom 1. September 2020 (Az.: 16 Sa 2073/19). Im Streitfall war der Kläger als Patientenmanager werktags in einer großen …