Biberschäden können nicht von der Steuer abgesetzt werden

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Doktorgrad

München (jur). Hauseigentümer können Kosten infolge eines Biberbauschadens nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Denn es ist nicht Aufgabe des Steuerrechts, für einen Ausgleich von durch Wildtiere verursachte Schäden zu sorgen oder notwendige Präventionsmaßnahmen über eine steuerliche Abzugsmöglichkeit zu tragen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 17. Dezember 2020, veröffentlichten Urteil klarstellte (Az.: VI R 42/18). Wildtierschäden s …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3891 vom 18. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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