Dr Thomas Schulte

Für Ruhegehaltsbezüge kommt es auf die Sekunde an

Leipzig (jur). es kann für höhere Ruhegehaltsbezüge von Beamten auf die Sekunde ankommen. Sieht eine Rechtsvorschrift vor, dass der Beamte „mit Ablauf eines Monats in den Ruhestand eintritt“, bleibt er bis zur letzten Sekunde des letzten Tages dieses Monats aktiver Beamter, was sich auch auf die Versorgungsbezüge auswirken könne, stellte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem am Dienstag, 15. Dezember 2020, veröffentlichten Urteil klar (Az.: 2 C 9.20). Im vorliegenden Fall ging es …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3888 vom 16. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich