Leipzig (jur). es kann für höhere Ruhegehaltsbezüge von Beamten auf die Sekunde ankommen. Sieht eine Rechtsvorschrift vor, dass der Beamte „mit Ablauf eines Monats in den Ruhestand eintritt“, bleibt er bis zur letzten Sekunde des letzten Tages dieses Monats aktiver Beamter, was sich auch auf die Versorgungsbezüge auswirken könne, stellte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem am Dienstag, 15. Dezember 2020, veröffentlichten Urteil klar (Az.: 2 C 9.20). Im vorliegenden Fall ging es …