Leipzig (jur). Das Bundesverwaltungsgericht hat das Recht der Bürger gestärkt, Informationen von den Behörden zu erhalten. So dürfen Ministerien und Behörden einem Antragsteller nur dann Rechtsmissbrauch vorwerfen, wenn es ihm „in Wirklichkeit nicht um die begehrte Information geht“, urteilten die Richter in Leipzig am Dienstag, 15. Dezember 2020 (Az.: 10 C 24.19). Nach einem anderen Urteil darf ein Ministerium nicht pauschal auf die Geheimhaltungsinteressen von beauftragten Wirtschaftsprü …