Celle (jur). Familienangehörige von Auslandsdeutschen haben ohne eigenen deutschen Pass in der Regel keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Auslandsdeutsche könnten nur in außergewöhnlichen Härtefällen Leistungen beanspruchen, wenn ihnen eine Rückkehr nach Deutschland nicht möglich sei, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 14. Dezember 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: L 8 SO 77/20). Ein 69 Jahre alter Mann aus Bremen, der 2017 mit seine …