Valentin Markus Schulte

Privatkredit gilt bei Hartz IV nicht als Einkommen

Kassel (jur). Zahlungen der Bank aus einem privaten Darlehen gelten bei Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen. Wer vorrübergehend auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist, kann dies daher mit einem Bankdarlehen aufstocken, wie das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch, 9. Dezember 2020, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: B 4 AS 30/20 R). Auch ein bereits laufendes privates Darlehen steht danach dem Bezug von Hartz IV nicht entgegen. Die Klägerin war Rechtsreferendari …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3883 vom 11. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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