Kassel (jur). Zahlungen der Bank aus einem privaten Darlehen gelten bei Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen. Wer vorrübergehend auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist, kann dies daher mit einem Bankdarlehen aufstocken, wie das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch, 9. Dezember 2020, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: B 4 AS 30/20 R). Auch ein bereits laufendes privates Darlehen steht danach dem Bezug von Hartz IV nicht entgegen. Die Klägerin war Rechtsreferendari …