Recht und Gesetz

Phishing in den USA: 300.000 Attacken pro Jahr

Phishing ist das Abfangen von persönlichen Daten eines Internet-Nutzers, über gefälschte Webseiten, Kurznachrichten oder E-Mails. Meist wird dafür eine vertrauenswürdige Internetseite (z.B. die eines Geldinstitutes) nachgeahmt.

Fällt der Betroffene auf diesen Betrug herein und gibt seine persönlichen Daten ein, fängt der Betrüger diese ab. Das Ziel des Betrügers ist es meistens das Konto des Betroffenen zu plündern. Aber auch Identitätsdiebstahl ist schon oft vorgekommen.

Die Suchmaschine Google entdeckt 9.500 bösartige Webseiten täglich

Im Jahr 2007 wurden 3,6 Millionen US-Bürger durch das Ausspähen ihrer Kontozugangsdaten im Internet (Phishing) geschädigt. Es entstand ein Gesamtschaden von rund 3,2 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 2006 waren es nur 2,3 Milliarden US-Dollar gegenüber 1,2 Milliarden US-Dollar im Jahre 2003. Sämtliche Zahlen stammen aus einer repräsentativen Umfrage des renommierten und weltweit agierenden Beratungsunternehmen Gartner Inc. unter 4.500 erwachsenen US-Bürgern. Es berichtete unter anderem die Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR), eine Zeitschrift, in der auch die Rechtsanwälte publizieren (Ausgabe für Februar 2008).

Kreditkarten, Debitkarten und Girokonten im Visier der Täter

Der Studie von Gartner lässt sich außerdem entnehmen, dass die Täter ihre betrügerischen E-Mails, die meist einen Link auf eine gefälschte Internetseite enthalten, am liebsten mit Markenlogos von eBay oder PayPal tarnen. Klickt der Nutzer auf eine gefälschte Internetseite, installiert sich auf seinem Rechner meist ein sogenannter Trojaner, der fortan das Nutzerverhalten des Geschädigten ausspäht und Kontozugangsdaten abgreift. Außerdem konzentrieren sich die Täter in den USA gegenwärtig offenbar auf das Ausspähen von Kreditkartendaten, von Zugangsdaten für Debitkarten (hierzulande EC-Karten genannt) oder Girokonten. In den USA seien die technischen Sicherheitsmaßnahmen in diesem Bereich immer noch nicht hinreichend ausgereift.

USA – Deutschland im Vergleich

Die meisten Phishing-Webseiten werden in Brasilien, Deutschland und den USA gehostet. Der Befund aus den USA stimmt mit den Beobachtungen der Rechtsanwälte in Deutschland überein. Hierzulande vertreten wir bereits seit langem Geschädigte, die einen Vermögensschaden durch das Abfangen von Kontozugangsdaten erlitten haben. Auch in Deutschland lässt sich das Ausmaß des Schadens zumindest grob abschätzen. Am 20.11.2007 gab das Bundeskriminalamt in Wiesbaden in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Schaden aller als Computerkriminalität erfassten Delikte im Jahr 2006 bei rund 36 Millionen. Euro lag. Das Abfangen von Kontozugangsdaten, welches in der Kriminalstatistik leider nicht gesondert ausgewiesen wird, bildet dabei einen wesentlichen Schwerpunkt. Von insgesamt 29.155 Fällen beziehen sich allein 2.990 Fälle auf das Ausspähen von Daten. Das entspricht einer Zunahme von 26,4 %. Somit erreicht das Ausmaß in Deutschland zwar nicht das gleiche Niveau wie in den USA, letztlich handelt es sich aber um ein globales Phänomen, bei der international agierende Täter am Werk sind, deren Spuren sich besonders oft in osteuropäischen Länder verlieren. Ausführliche Informationen finden Betroffene und Interessierte auf den Webseiten des Bundeskriminalamts.

Fazit: Die Angst im Netz wächst unter den Internetnutzern

Viele glauben, dass sich die Bevölkerung inzwischen an diese Art von Angriffen im Netz gewöhnt hat. Doch die Tricks der Betrüger werden aber immer besser. Der Bitkom-Präsident bestätigte, dass die Internetkriminalität inzwischen allgegenwärtig sei. BKA-Präsident Ziercke ergänzte: „Im digitalen Zeitalter ist das Leben ohne Internet nicht mehr vorstellbar. Den Tätern bieten sich unzählige potenzielle Opfer und Angriffspunkte weltweit. Damit das Internet kein strafverfolgungsfreier Raum ist, brauchen die Strafverfolgungsbehörden geeignete rechtliche Grundlagen und zeitgemäße Instrumente, um den Cyberkriminellen wirksam entgegenzutreten.“

Dem Statement des BKA Präsidenten können sich die Rechtsanwälte und Juristen weltweit nur anschließen.

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1662 vom 31. Juli 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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