Teures Nachspiel für Walter Rasch – Promi Fonds wird zum finanziellen Bumerang
Das Landgericht Potsdam hat den Berliner Ex-Senator Walter Rasch zur Zahlung von Schadenersatz an einen Anleger des so genannten „Promi Fonds“ verurteilt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Ermissionsprospekt des „Deutschen Vermögensfonds I“ nicht hinreichend deutlich darüber informiert hat, welche Risiken für das eingesetzte Kapital aus der Investition in die „Inviktum“ resultieren.
Die MI Inviktum war vom Deutschen Vermögensfonds als Unternehmensbeteiligung geplant gewesen. Die Gelder der Anleger sollten helfen, die Inviktum zu einem starken Vertrieb von Finanzprodukten auf dem Deutschen Markt zu machen. Hierfür war vorgesehen, dass fast das gesamte Anlegergeld in den Anfangsjahren in die MI Inviktum fließen würde. Das Problem: Die Inviktum hatte nur so genannte Mehrfachagenten zur Mitwirkung bewegen können. Die von ihr angeworbenen Vertriebsmitarbeiter gingen keine Exklusivverträge mit der Inviktum ein, sondern konnten auch für andere Kapitalanlagevertriebe tätig werden. Es liegen Anhaltspunkte vor, dass diese Mehrfachagenten sowohl für die Inviktum als auch für ausgerechnet für die Futura Finanz AG des wegen Steuerhinterziehung vorbestraften Michael Turgut tätig wurden. Da Turguts Truppe zugleich für den Vertrieb des Deutschen Vermögensfonds I zuständig war und während der Zeit des Aufbaus der MI Inviktum auch die Produkte der MI Inviktum vertrieb, verdiente die Futura Finanz AG gleich mehrfach an dem „Promi Fonds“.
Als weiteren schweren Prospektfehler sah das Landgericht Potsdam es an, dass die Inviktum Produkte von Unternehmen vertreiben sollte, die der Göttinger Gruppe zugerechnet wurden. Da aber die Göttinger Gruppe bereits seit Jahren in Verdacht steht, ein Schneeballsystem zu vertreiben, und da gerade Produkte des Kapitalmarktes auf den guten Ruf des Geschäftsmodells und seine Seriosität angewiesen sind, wäre in dem Prospekt jedenfalls darauf hinzuweisen gewesen. Denn ein unseriöses Produkt sei schwerer zu vermarkten als andere Produkte des Kapitalanlagenbereichs, so das Gericht. Da Walter Rasch als ehemaliger Vorstand der Geschäftsführerin des Promi Fonds für die Erstellung des Prospektes verantwortlich war, hat er dem Anleger den Schaden zu ersetzen, insgesamt fast 15.000,00 Euro. Das Landgericht Potsdam begründet die Haftung auch damit, dass Walter Rasch seine Stellung als ehemaliger Senator von Berlin benutzt hat, um Vertrauen für die Seriosität der Geldanlage und die wirtschaftliche Expertise der Geschäftsführung zu wecken.