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Prospekthaftung – was ist das? Neues Verbraucherurteil

Problem: Die Grundlage der meisten Kapitalanlagegeschäfte sind Prospekte, dicke bunte Papiere, die weder von den Anlegern, den Kapitalanlagevermittlern gerne gelesen werden. Im Streitfall sind Prospekte allerdings häufig von entscheidender Bedeutung.
Der Kapitalanleger will sich irgendwann von der Kapitalanlage wieder lösen. Hilft dem Kapitalanleger dann die Prospekthaftung? Grundsätzlich erläutert www.dr-schulte.de die Prospekthaftung im einzelnen.

 
Der Bundesgerichtshof, aktuell in der Entscheidung vom 09.02.2006, III ZR 20/05 sagt, gibt dem Anleger Recht und schildert nochmals schulmäßig die Rechtslage.
 
Ein Kapitalanleger hatte eine Kapitalanlage gezeichnet. Grundlage war ein Prospekt. Prospektfehler war hier die fehlerhafte Angabe der Provision für die Vermittlung der Kapitalanlage durch den Provision. Angegeben waren, dass 20% Kosten entstehen, tatsächlich waren es aber durch Verschleierung falsch angegebene 25%. Dieser Umstand ist für Anleger ganz wesentlich und muss klar offen gelegt werden, weil es einen erheblichen Unterschied macht, ob z.B. von gezahlten 10.000 € nur 7.000 € angelegt werden. Bei Provisionen muss ungefragt die Wahrheit gesagt werden.
 
Zur Frage, welche Provisionshöhen im übrigen problematisch werden, siehe … Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seiner Entscheidung (BGHZ 158,110) erklärt, dass ab einer gewissen Provisionshöhe diese offen zulegen ist. Eine für Kapitalanleger üble Kapitalanlage verkauft sich besser, wenn große Provisionen gezahlt werden.
 
In dem aktuellen Urteil wurden weitere Prospektmängel, also inhaltliche Fehler gefunden, die für Anleger relevant waren. Das höchste deutsche Gericht formuliert hier einen selbstverständlichen Grundsatz: Angaben in einem Prospekt müssen der Wahrheit entsprechen.
 
Das Gericht sagt dann ganz deutlich, dass zu vermuten steht, dass ein richtig aufgeklärter Anleger die Kapitalanlage nicht gezeichnet hätte, so dass Gericht. Ohne Bedeutung ist auch, ob der Prospekt durch den Anleger überhaupt gelesen worden ist (Bundesgerichtshof, BGHZ 139, 225).
 

Ergebnis: Prospekte müssen richtig sein, ansonsten stehen dem Anleger Schadenersatzansprüche zur Seite.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 291 vom 16. März 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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