Im Jahre 2003 wurden ca. 20.000 Prozesse gegen Finanzvermittler geführt, wobei eine Summe von rund 250 Mio. Euro ausgeurteilt wurden. Zumeist geht es um Anlagen des grauen Kapitalmarkts, die keiner staatlichen Aufsicht unterliegen. In der Regel geht es um die mangelhafte Aufklärung der Kunden durch die Berater. Die Ansprüche an den Prospekt und die Sachaufklärung durch den Vermittler sind hoch, zudem können Formalien angegriffen werden. Wichtig ist die Verjährungsfrist, da mit Ablauf des Jahres 2003 eine Fülle von Ansprüchen gegen Vermittler verjähren. Diese kürzere Verjährungsfrist hat der Gesetzgeber ausdrücklich angeordnet.