Amtsgericht Stuttgart ordnet das Insolvenzverfahren an – Anlegergelder vermutlich verloren
Die Real Direkt Aktiengesellschaft (Real Direkt AG), welche im großen Stil durch Verbraucher als Kapitalgebende Geldvermögen erhielt, ist nach einem nunmehr bekannt gewordenen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart unter die Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt worden.
Die Gesellschaft hatte bereits im Jahre 2000 aufgrund einer Anordnung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen ein Großteil der Einlagen der Anleger an diese zurückzahlen müssen. Die Real Direkt AG hatte sich nach einem Rechtsstreit dieser Verfügung der Bankenaufsicht gebeugt und in einer neuen Rechtskonstruktion neue Anlegergelder eingesammelt. Für die Anleger, die nach dem Jahre 2000, Gesellschafter der Real Direkt AG der Gesellschaft Mittel zur Verfügung gestellt haben, droht nun das Risiko des Totalverlustes der Kundeneinlagen. Aufgrund der Rechtskonstruktion der Gesellschaft droht sogar das Risiko, dass ein endgültiger Insolvenzverwalter die Anleger rechtswirksam auffordert weitere Einlagen zu erbringen.
Die Gesellschaft Real Direkt AG hatte mehrfach Anlegerschutzverfahren vor dem Gerichten auf den Plan gerufen; so hatte das Oberlandesgericht Schleswig (OLG) in einem Urteil vom 05.12.2002 das Beteiligungsmodell kritisiert und zugleich die schriftliche Präsentation der Gesellschaft in ihren Prospekten scharf gerügt (Urteil vom 05.12.2002, 5 U 28/2002, Nähere Hinweise hierzu unter https://www.dr-schulte.de/170703.doc ).
Die Haftung der Vermittler der Kapitalanlage steht im Raume, falls Ansprüche gegen die Gesellschaft scheitern sollten (vgl. hierzu allgemein https://www.dr-schulte.de/82003.pdf ). Der Autor hat bereits für geschädigte Mandanten bereits vor der vorläufigen Insolvenz der Gesellschaft Klagen gegen Vermittler erhoben mit dem Ziel, die Geschädigten von den finanziellen Schäden freizustellen.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart über das Vermögen der Real Direkt AG ist das größte Schreckgespenst an die Wand geworfen: das von den Gesellschaftern bereits an die Real Direkt AG gezahlte Kapital wird als Eigenkapital der Anleger (die als Unternehmer gelten) angesehen mit der Folge, das den Gesellschaftern kein Anspruch auf Rückzahlung aus der Insolvenzmasse zusteht. Entgegen der Regelung des § 236 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) können die Ansprüche somit nicht gleichrangig mit den übrigen Forderungen geltend gemacht werden, sondern sind erst dann zu befriedigen, wenn nach Verteilung der Insolvenzmasse noch etwas übrig bleibt.
Schlimmer noch: Die meisten Gesellschafter haben sich für die Möglichkeit der gewinnunabhängigen Entnahme entschieden. 0,83% der Zeichnungssumme konnten so per Monat entnommen werden. Unangenehme Folge ist, das genau diese Summe somit als „rückständige Einlage“ i.S.d. § 236 Absatz 2 HGB gilt. Diese Einlage ist jedoch im Falle der Insolvenz zu erbringen. Mit anderen Worten wird der Insolvenzverwalter diese Beträge zurückfordern und die ohnehin schon geprellten Anleger müssen noch einmal zahlen.
Es stellt sich die Frage, wer für das Debakel haftet. Die Real Direkt AG selbst kommt als taugliches Haftungsobjekt wohl ernsthaft nicht mehr in Betracht. Da das OLG Schleswig bereits mehrfach den Emissionsprospekt der Real Direkt AG als fehlerhaft beurteilt hat, können mit guter Erfolgsaussicht Ansprüche aus der sog. bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im weiteren Sinne geltend gemacht werden. Anspruchsgegner ist hier der Vermittler/Berater, der die Anlage empfohlen hat. In vielen Fällen wurden die Anleger auch nicht darüber informiert, das die Real Direkt AG bereits im Jahre 2000 die verbotenen Einlagengeschäfte aus zurück abwickeln musste. Wäre dies bekannt gewesen, hätten viele Anleger sich wohl nicht beteiligt, so dass auch Ansprüche aus Beratungsverschulden zu prüfen sind.
Schließlich ist noch an Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne zu denken, die sich gegen die Prospektverantwortlichen richten. Hier ist zunächst an den Vorstand zu denken, Kurt Ritter. Einige der geschädigten Anleger, die von dem Unterzeichner vertreten werden, haben zusätzlich auch noch Kredite aufgenommen, um die angeblich lukrative Beteiligung zu zeichnen.