Recht und Gesetz

Rechtliche Möglichkeiten bei Lastschriften im bargeldlosen Zahlungsverkehr

Lastschrift als umgekehrte Überweisung

Bei dem Lastschriftverfahren werden bargeldlos Zahlungen über Banken
abgewickelt, in dem der Zahlungspflichtige einem Gläubiger die Möglichkeit
einräumt, einen Betrag von einem Konto bei seiner Bank zu seinen Lasten
abzubuchen (belasten) um es dem Konto des Gläubigers gutzuschreiben. Im
einfachsten Fall haben die Parteien das Konto bei einer gemeinsamen Bank.
In der Regel sind allerdings zwei Banken beteiligt. Eine Lastschrift ist
eine Überweisung, die von dem Geldempfänger ausgeführt wird. Es gibt in
der Regel zwei Arten von Lastschriftverfahren:
Zwei Arten von Lastschriften
Bei einem Abbuchungsauftrag erteilt der Gläubiger seiner Bank den Auftrag,
die Lastschrift abbuchen zu lassen. Bei einer Einzugsermächtigung erklärt
der Schuldner gegenüber seinem Gläubiger, dass er mit dem Einzug des
Geldes einverstanden ist. Bei Einzugsermächtigungen ist die Rückgabe der
Lastschrift ohne Angabe von Gründen möglich. Der Empfänger kann also nicht
sicher sein, dass Geld behalten zu dürfen.
Bei der Rückgabe einer Lastschrift werden Gründe mit übermittelt:
Konto erloschen oder Konto-Nummer falsch, Sparkonto oder Konto-Nummer/Name
nicht identisch, kein Abbuchungsauftrag und Keine Einzugsermächtigung oder
Rückruf, d.h. die Lastschrift wurde zurückgerufen. Der wichtigste Grund
ist wegen Widerspruchs, der ohne Angabe von Gründen angeordnet werden
kann.


Kosten der Rückgabe
Die Kosten einer Lastschriftrückgabe fallen teilweise an. Für den
Zahlungspflichtigen sind Lastschriftrückgaben kostenlos. Die Gerichte
haben sich mehrfach mit Gebühren beschäftigt und haben entschieden:
Gebühren für Rückgaben mangels Deckung dürfen nach einem Muster
BGH-Urteil nicht mehr belastet werden (BGH 21.10.97 XI ZR 5/97).
Auch "Benachrichtigungsentgelte" wurden vom BGH für unzulässig erklärt, so ein neues Urteil.
 
Zeitdauer der Rückgabe von Lastschriften
 
Früher galt immer der Spruch: eine Lastschrift kann nur binnen sechs Wochen zurückgegeben werden. Der Bundesgerichtshof hatte im Jahre 2000 ein Musterurteil gefällt nach dem diese Aussage falsch ist. Diese Frist würde nur in dem Rechtsverkehr zwischen Banken gelten und nicht für Kunden. Diese Aussage ist ersteinmal richtig: Banken müssen die Lastschriften untereinander abwickeln. Hierzu reicht die Einreicherbank die Lastschrift an die Zahlstelle weiter, die dann wiederum ihren Kunden belastet. Hier haben die Banken vereinbart, dass nur für sechs Wochen – ausser in Betrugsfällen – eine Rückgabe möglich ist. Das Risiko soll die Einreicherbank tragen.
 
Kunden können die Lastschriften zurückgeben ohne Angabe von Gründen für sechs Wochen nach Zugang des quartalsmässigen Rechnungsabschluss, also so ca 3 bis 4 Monate in der Regel. Diese Regelung ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen der Banken, die nach dem Urteil von 2000 des Bundsgerichtshofs eingeführt wurden. Eine längere Rückgabe ist nur mit dem Argument des Betruges möglich: Falls der Einreicher, der das Geld von dem Konto abgebucht hat, überhaupt keine Einzugsermächtigung gehabt hat, ist eine Rückgabe immer möglich bis an die Grenzen von Treu und Glauben.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 396 vom 20. April 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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