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Rechtsfolgen der fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei dem Beitritt des Verbraucher bei Kapitalanlagen

Formaljuristische Argumente sind oft die besten vor Gericht. Diese Sicht bestätigt ein Urteil des Landgerichts Berlin, welches die Rechtsanwälte Erstritten haben: Vor dem Landgericht Berlin verlangte eine Kapitalanlagengesellschaft von einem Anleger die Einzahlung eines versprochenen Geldbetrages. Diesen Anspruch wurde entgegengehalten, dass nach dem Haustürwiderrufsgesetz (das Gesetz ist inzwischen wieder in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen) ein Widerruf der Zeichungserklärung bis zum 5 Jahre (laut Bundesgerichtshof) möglich ist. Voraussetzung ist regelmäßig, dass der Verbraucher durch eine Haustürsituation zu dem Beitritt gebracht worden ist. Als solche Situationen sind Besuch in der Wohnung, Ansprechen am Arbeitsplatz etc. anerkannt. Soweit die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann noch nach Jahren widerrufen werden. Widerrufsbelehrungen müssen daher durch den Anwalt regelmäßig genau geprüft werden, um die Möglichkeiten des Widerrufs zu prüfen. Da die gesetzlichen Vorgaben schwierig sind und die Rechtssprechung sich erst entwickelt hat, sind Widerrufsbelehrungen häufig falsch. Ein Vertragsausstieg aus formalen Gründen ist für den Anleger wesentlich günstiger, als andere Rückabwicklungsoptionen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 490 vom 21. September 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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