Formaljuristische Argumente sind oft die besten vor Gericht. Diese Sicht bestätigt ein Urteil des Landgerichts Berlin, welches die Rechtsanwälte Erstritten haben: Vor dem Landgericht Berlin verlangte eine Kapitalanlagengesellschaft von einem Anleger die Einzahlung eines versprochenen Geldbetrages. Diesen Anspruch wurde entgegengehalten, dass nach dem Haustürwiderrufsgesetz (das Gesetz ist inzwischen wieder in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen) ein Widerruf der Zeichungserklärung bis zum 5 Jahre (laut Bundesgerichtshof) möglich ist. Voraussetzung ist regelmäßig, dass der Verbraucher durch eine Haustürsituation zu dem Beitritt gebracht worden ist. Als solche Situationen sind Besuch in der Wohnung, Ansprechen am Arbeitsplatz etc. anerkannt. Soweit die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann noch nach Jahren widerrufen werden. Widerrufsbelehrungen müssen daher durch den Anwalt regelmäßig genau geprüft werden, um die Möglichkeiten des Widerrufs zu prüfen. Da die gesetzlichen Vorgaben schwierig sind und die Rechtssprechung sich erst entwickelt hat, sind Widerrufsbelehrungen häufig falsch. Ein Vertragsausstieg aus formalen Gründen ist für den Anleger wesentlich günstiger, als andere Rückabwicklungsoptionen.