BC Connect - Rückforderungen von Auszahlungen

Rückforderung von Auszahlungen bei BC Connect

Landgericht Trier stärkt Anlegerrechte, von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Die Kriminalinsolvenz der BC Connect führt zu großen Löchern in der schmalen Geldbörse der Anleger. Zahlreiche Anleger der insolventen BC Connect GmbH wurden vom Insolvenzverwalter mit der Rückforderung bereits erhaltener Auszahlungen konfrontiert. Das Landgericht Trier hat nun in einem richterlichen Hinweis jedoch deutlich gemacht, dass diese Rückforderungen in vielen Fällen unberechtigt sein dürften. Diese erste Entscheidung könnte wegweisend für viele weitere Verfahren sein und betroffenen Anlegern Hoffnung geben.

Hintergrund: Das BC Connect Debakel

Die BC Connect GmbH warb mit extrem attraktiven Zinsen für Nachrangdarlehen und zog so zahlreiche Anleger an. Ein René Schindler war der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der bc connect GmbH, die am 15. März 2022 in Insolvenz ging. Das Unternehmen geriet jedoch ins Visier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagte. Nach der Insolvenz begann der Insolvenzverwalter, bereits geleistete Auszahlungen von den Anlegern zurückzufordern.

Das Portal diebewertung.de hatte schon vor Jahren gewarnt und Folgendes kritisiert:

Hohe Renditen durch Nachrangdarlehen: BC Connect warb damit, Anlegern hohe Renditen zu versprechen, die durch Nachrangdarlehen finanziert wurden. Diese Form der Finanzierung ist besonders riskant, da Anleger im Insolvenzfall an letzter Stelle stehen und oft vollständige Verluste erleiden müssen.

Falsche Gewinnversprechen: Den Anlegern wurde suggeriert, dass sie bereits nach wenigen Monaten ihre investierten Beträge samt attraktiven Zinsen zurückerhalten würden. In Wirklichkeit wurden die Rückzahlungen an die Anleger jedoch nicht aus echten Gewinnen, sondern aus den Einlagen neuer Investoren finanziert.

Mangelnde Genehmigung: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte fest, dass BC Connect unerlaubte Einlagengeschäfte betrieb, da das Unternehmen keine Genehmigung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen hatte. Dies verstärkt den Verdacht auf betrügerische Absichten.

Insolvenz und Rückforderungsforderungen: Im Oktober 2021 eröffnete das Amtsgericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren, und im März 2022 folgte die offizielle Insolvenzeröffnung. Der Insolvenzverwalter stellte fest, dass die Verträge ein grobes Missverhältnis zwischen den gezahlten Zinsen und den Darlehensbeträgen aufwiesen, was sie sittenwidrig machte. Dies führte zu Rückforderungsforderungen an die Anleger.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Geschäftsmodell von BC Connect auf einer Kombination aus falschen Versprechungen, unzureichenden rechtlichen Genehmigungen und der Nutzung neuer Anlegergelder zur Bedienung älterer Investoren beruhte, was letztlich zu seiner Insolvenz führte.

Der Fall vor dem Landgericht Trier

In einem Verfahren vor dem Landgericht Trier (Az. nicht veröffentlicht) ging es um die Rückforderung der von BC Connect an eine Anlegerin bereits ausgezahlten Darlehensvaluta. Der Insolvenzverwalter argumentierte, dass die Auszahlungen aufgrund der mutmaßlichen Sittenwidrigkeit der Darlehensverträge unwirksam seien und zurückgezahlt werden müssten. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und wies in einer gerichtlichen Verfügung darauf hin, dass die Forderung des Insolvenzverwalters nach vorläufiger Einschätzung unberechtigt sei.

Wesentliche Begründung des Landgerichts

Obwohl das Gericht noch keine rechtskräftige Entscheidung gefällt hat, stärkt der richterliche Hinweis die Position der Anleger. Das Landgericht Trier scheint der Argumentation zu folgen, dass die Anlegerin trotz der möglichen Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrags einen Anspruch auf Rückzahlung der an BC Connect gewährten Darlehenssumme hatte.

Bedeutung für betroffene Anleger

Die Entscheidung des Landgerichts Trier könnte wegweisend für viele weitere Verfahren sein. Sollten andere Gerichte dieser Argumentation folgen, hätten betroffene Anleger gute Chancen, die Rückforderungen des Insolvenzverwalters abzuwehren und ihre bereits erhaltenen Auszahlungen zu behalten.

Empfehlung für Anleger

Betroffenen Anlegern, die mit Rückforderungen des Insolvenzverwalters konfrontiert sind, wird dringend empfohlen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die individuelle Situation der Anleger prüfen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.

Fazit

Die Entscheidung des Landgerichts Trier zeigt, dass die Rückforderungen des Insolvenzverwalters im BC Connect nicht in jedem Fall rechtssicher sind. Betroffene Anleger sollten sich daher zur Wehr setzen und ihre Rechte konsequent verteidigen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 9463 vom 12. Oktober 2024 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich