RWI Real Wert Invest – Auch Verwaltungsgesellschaft stellt Insolvenzantrag

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Architektur / Pixabay

RWI – Real Wert Invest, ein Name, der den Anlegern mittlerweile Bauchschmerzen macht. Viele  Interessenten wollten mit dem Konzept der RWI ihr Geld gewinnbringend anlegen und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun, doch manchmal kommt es anders.

Denn gerade in Zeiten von Fukushima und Atomausstieg erschien es sinnvoll, sein Geld in die dezentrale und regenerative Stromerzeugung zu stecken. Hierzu investierten viele Anleger ihre gesamten Ersparnisse, um für den Lebensabend vorzusorgen. Umso größer war der Schock, als bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft bereits im Dezember 2011 die Geschäftsführer und weitere Personen in Untersuchungshaft genommen und Konten der RWI gesperrt hatte.
RWI Managementgesellschaft

Der nächste Schock kam Anfang Januar 2012, als die RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH (kurz: RWI Management) durch den Geschäftsführer Matthias Schmidt Insolvenzantrag stellte. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, die mittlerweile etwa die Hälfte aller Anleger der RWI anwaltlich vertritt, stand in der Folgezeit in engem Kontakt zum vorläufig bestellten Insolvenzverwalter. Dieser reiste auch persönlich aus München nach Berlin an, um im Rahmen unserer letzten Versammlung der „Geschädigtengemeinschaft RWI“ teilzunehmen und die Anleger über den Sachstand zu informieren. Hierbei stellte der Insolvenzverwalter heraus, dass sich die Informationsgewinnung bei der RWI als sehr schwierig und unübersichtlich darstellt. Nicht zuletzt deshalb, ist das Insolvenzverfahren gegen die RWI Managementgesellschaft noch nicht endgültig eröffnet.
RWI Verwaltungsgesellschaft stellt ebenfalls Insolvenzantrag

Durch den guten Kontakt zum vorläufig bestellten Insolvenzverwalter der RWI Managementgesellschaft hat die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team nun erfahren, dass auch die RWI Real Wert Invest Verwaltungsgesellschaft für innovative Investitionen mbH (kurz: RWI Verwaltung) durch den Geschäftsführer Andreas Schmidt zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt hat. Für das Verfahren vorteilhaft, hat sich das Insolvenzgericht dazu entschlossen, die selbe Kanzlei, die auch schon die Insolvenzangelegenheit der RWI Management bearbeitet, mit der Erstellung eines Gutachtens zur RWI Verwaltung zu beauftragen. So ist sichergestellt, dass die Gutachterin bereits in der Materie eingearbeitet ist und der gute Kontakt zwischen der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team und der etwaigen Insolvenzverwalterin fortbesteht.
Sofern das Insolvenzverfahren gegen die RWI Verwaltung eröffnet wird, was zu erwarten ist, hat dies ebenfalls zur Folge, dass dann auch Ansprüche gegen die RWI Verwaltung, die im Rahmen des staatsanwaltlichen Rückgewinnungshilfeverfahrens geltend gemacht werden oder wurden, höchstwahrscheinlich nicht mehr zum Erfolg führen. So stellte sich bereits bei der RWI Management die Frage: Windhund oder Gießkanne? Konkret: Geht das Rückgewinnungshilfeverfahren mit seinem Windhund-Prinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“) oder das Insolvenzverfahren mit seinem Gießkannen-Prinzip (Alle Anleger bekommen prozentual das Gleiche.) vor. Dabei vertritt die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team die selbe Ansicht wie der vorläufige Insolvenzverwalter und die Staatsanwaltschaft selbst. Letztendlich geht das Insolvenzverfahren vor.
Somit sieht sich die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team bestätigt. So hatte das LKA Sachsen im Januar alle Geschädigten angeschrieben und mitgeteilt, dass Vermögenswerte bei der RWI und einzelnen Personen sichergestellt wurden. Wenn die Geschädigten hiervon etwas zurückerhalten wollten, müssten sie ihre Ansprüche zivilgerichtlich durchsetzen und zusätzlich im Rahmen der Rückgewinnungshilfe bei der Staatsanwaltschaft geltend machen.
Bereits damals hatte die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, entgegen des Ratschlags anderer Kanzleien, davor gewarnt, überall nun unbedacht Gerichtsverfahren anzustreben, da die Erfolgsaussichten gering wären und fragwürdige weitere Kosten für die Anleger entstehen würden. Denn selbst wenn man erfolgreich ein zivilgerichtliches Urteil erlangt hat, hilft es dem Geschädigten nicht, wenn die vorhandenen Gelder im Rahmen der Insolvenz an alle Gläubiger in gleichen Teilen verteilt werden.
Konstruktion der RWI-Gesellschaften

Zur Erklärung sei an dieser Stelle nochmals kurz das System der RWI-Gesellschaften dargestellt. Die Beteiligung bei der RWI sah vor, dass die Anleger Geld investierten und dann einem bestimmten Blockheizkraftwerk (BHKW) an einem bestimmten Standort zugewiesen werden. Dort sollten sie an einer Betreibergesellschaft für diesen Standort beteiligt sein. Diese waren zunächst als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgestaltet, später als GmbH & Co. KG. Letzte ist nichts anderes als eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), gleichbedeutend mit der Geschäftsführerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, konkret die RWI Verwaltungsgesellschaft des Herrn Andreas Schmidt. Wenn nun gegen die RWI Verwaltungsgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird, womit auch nach Ansicht der Gutachterin in den nächsten Wochen zu rechnen ist, scheidet die RWI Verwaltungsgesellschaft als Komplementärin und damit als Geschäftsführerin aus. Es droht sodann eine Haftung der verbleibenden Gesellschafter, nämlich der Anleger, als GbR-Gesellschafter. Das bedeutet, der Anleger haftet unbegrenzt mit seinem persönlichen Vermögen.
Kanzlei Dr. Schulte und sein Team bereitet Gesellschafterversammlungen vor

Bereits seit einiger Zeit hat die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team die Einberufung verschiedener Gesellschafterversammlungen vorbereitet. Da die Staatsanwaltschaft Dresden bislang keine Akteneinsicht gewährte, wurde von der Einberufung jedoch bislang abgesehen. Die neuen Ereignisse machen ein baldiges Handeln jedoch notwendig, weshalb sich die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team nun zeitnah an die Gesellschafter wenden und die bereits vorbereiteten Versammlungen einberufen wird.
Fazit

Aufgrund der aktuellen Ereignisse ist nun auch den Anlegern, die bislang die Entwicklungen abwarten wollten, zu raten, sich anwaltlich beraten zu lassen, um nicht den Entwicklungen hinterherzulaufen.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 17 vom 20. März 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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