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RWI – Real Wert Invest – Rechtsanwälte bringen immer mehr Licht ins Dunkel

Die dunkle Jahreszeit macht deutlich, dass der Mensch dringend Helligkeit und Licht braucht. Viele zünden Kerzen an und freuen sich an der gemütlichen Stimmung.

Die Anleger der RWI Real Wert Invest (RWI) wissen auf Grund der komplizierten Gesellschaftsstrukturen größtenteils nicht, an welchem Standort ihr Blockheizkraftwerk steht und vor allem mit welchen Mitgesellschaftern sie sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder in einer Beteiligung als Kommanditist befinden. Auch hier muss Licht ins Dunkel gebracht werden.

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte aus Berlin vertritt seit mehreren Monaten Anleger der Gesellschaft und bringt hier durch eigene Ermittlungen und viele Kontakte zu Beteiligten nun die nötige Aufklärung der Anleger. Zahlreiche Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft, den Gemeindeverwaltungen, in denen die Heizkraftwerke stehen sollen, Gespräche mit Anlegern und Vermittlern sowie Informationen von anonymen Informanten haben dazu beigetragen, dass die Anwälte der Kanzlei bereits viele Teile des Puzzles RWI zusammenlegen konnten.

Der Kanzlei ist es sowohl gelungen, die ersten konkreten Anschriften der verschiedenen Standorte, als auch die Zusammensetzung der einzelnen Gesellschafter, die hier als Beteiligte zusammengeschlossen sind, vollständig zu ermitteln. Das Bild vervollständigt sich dadurch, dass sich täglich Anleger oder Vermittler der Gesellschaft melden und ihre Informationen mitteilen. Diese einzelnen Informationssplitter werden durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team akribisch zusammengesetzt, um so das große Rätsel um die Standorte und Beteiligten zu lösen.
Auffällig ist auch, dass der Gesellschaft RWI offensichtlich mehrere Fehler unterlaufen sind. So wurden Daten von einzelnen Anlegern an Kunden weitergereicht, obwohl dies in dem Gesellschaftskonstrukt nicht vorgesehen war. Die Gesellschaft argumentierte hier stets mitdatenschutzrechtlichen Bedenken, wenn ein Anleger einen anderen Anleger kennenlernen wollte, handelte aber teilweise nicht im Sinne des selbst propagierten Datenschutzes. Hierzu meint Rechtsanwalt Christian M. Schulter, der viele Gespräche mit Anlegern und Vermittlern für die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte führt und diese auswertet: „Die Informationen, die die RWI scheinbar versehentlich an Dritte geschickt hat, helfen uns nun, den Sachverhalt besser auszuermitteln. Zudem wurde bereits Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Auch durch die Akteneinsicht wird weitere Klärung der Angelegenheit erwartet.“

In der Vergangenheit hat sich die RWI auch verweigert, die Anschriften für die Standorte, an denen sich die Blockheizkraftwerke befinden, an die einzelnen Anleger herauszugeben. Dies wurde damit begründet, dass angeblich ein „Besichtigungstourismus“ vermieden und die Konkurrenz ferngehalten werden sollte. Auch hier konnten bereits Ermittlungserfolge erzielt werden, was dazu führte, dass die Kanzlei nunmehr schon einige konkrete Standorte von Blockheizkraftwerken kennt. An diesen soll nun vor Ort eine Bestandanalyse erfolgen, wie es weitergehen kann und ob sich eine Betriebsaufnahme an den Standorten realisieren lässt.
Anleger oder Vermittler der RWI, die Hilfe bei der Ermittlung ihres Standortes oder der rechtlichen Einschätzung der Vertragssituation benötigen, sollten sich an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte wenden. Diese vertritt bereits eine große Zahl von Anlegern der RWI und hat bereits am 12.12.2011 eine Geschädigtenversammlung durchgeführt, in der die „Geschädigtengemeinschaft RWI“ gegründet wurde. Hier konnten die Anleger und Vermittler den Anwälten der Kanzlei einmal direkt in die Augen schauen und ihre persönlichen Fragen im vertraulichen Gespräch loswerden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 49 vom 20. Dezember 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich