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SAM AG: Verbraucherschutz und Hilfe für die geschädigten Anleger

Fragen von betroffenen Anlegern, die um ihre Vermögensanlage bangen und Antworten zur Entwicklung der SAM Management Group AG (SAM AG).

Seit März 2012 hatte die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma die SAM AG vorläufig wegen des Verdachts eines  genehmigungsbedürftigen Einlagengeschäfts untersucht. Am 24.08.2012 stand fest: Die SAM AG wird abgewickelt.  Betroffen sind Anleger der SAM AG Group, der BestLife Select AG, CASHSELECT, LEO ONE, die mit großen Verlusten ihrer Vermögensanlage zu rechnen haben.

Wie war die Vorgehensweise? 

Die in der Schweiz ansässige SAM Management Group AG, kurz SAM AG, bot in Deutschland über ihre Tochtergesellschaft BestLife Select AG und das Produkt „CASHSELECT“ potentiellen Kunden an, ihre vermeintlich unrentablen Lebensversicherungen abzukaufen und hieraus Renditen zu erwirtschaften. Ihnen als kommt das bekannt vor? Den Anlegern wurden zwei verschiedene Vertragsvarianten angeboten: von einer Einmalzahlung, über monatliche Ratenzahlung bis hin zu einer garantierten Auszahlung am Ende der Laufzeit, stets mit hohen Gewinnversprechungen. Dadurch wurde ein Produktwechsel vollzogen und Vertragspartner der Kunden war nun nicht mehr die Lebensversicherungsanstalt, sondern die SAM Finanz AG.

SAM AG überschuldet

Aus dem Schreiben der Liquidatoren, welche nun auch das Konkursverfahren (entspricht dem deutschen Insolvenzverfahren) begleiten werden, teilen sie den Gläubigern ganz klar mit, dass die SAM AG „ganz erheblich überschuldet“ ist. Auf der Habenseite habe man Vermögenswerte in Höhe von ca. 4,76 Mio. Schweizer Franken gefunden. Dem gegenüber stünden jedoch Verbindlichkeiten etc. in Höhe von 83 Mio. Schweizer Franken. Es bestehe daher eine Überschuldung in Höhe von ca. 78,24 Mio. Schweizer Franken.

Weitere Überprüfungen bringen immer mehr ans Licht

Alle weiteren Fakten, die seit geraumer Zeit bis heute ans Tageslicht kommen zeigen  nun das ganze Ausmaß des Geschäftskonzeptes und die Hoffnung der betroffenen Anleger schmilzt immer mehr dahin.  Durch die vollständige Überprüfung der Liquidatoren zeigte sich, dass letztendlich nicht nur die fehlende Bankgenehmigung, sondern auch wirtschaftlich bedenkliche Entscheidungen der Verantwortlichen zu den Schwierigkeiten geführt haben. Die SAM AG musste deshalb bereits vor der vorläufigen Liquidation über 10 % Ihrer mittelbaren Beteiligung an dem Geothermie-Kraftwerk Kirchweidach, Bayern verkaufen. Leider droht nun wirklich ein Vermögensverlust von 95% der Anlegergelder. Verständlicherweise wollen das viele Betroffene nicht akzeptieren und einfach hinnehmen. 

Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen

Doch worauf müssen sich die betroffenen Anleger nun einstellen? Bedeuten diese Zahlen, Geld und Anlage „Ade, auf Nimmerwiedersehen“?  Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „ An der Tatsache ist kaum zu rütteln, wie die Liquidatoren nach der Überprüfung nun weiter mitgeteilt haben, steht fest, dass die Forderungen gegenüber der SAM AG hauptsächlich den ca. 4.500 Anlegern zustehen. Aber aufgrund der nun festgestellten schlechten Vermögensverhältnisse der SAM AG müssten diese Anleger „mit hohen Verlusten rechnen“. Es wird wahrscheinlich eine Quote von deutlich unter zehn Prozent an die Anleger ausgezahlt werden.“

Warum kam keine Warnung?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hatten bereits seit Längerem auf diese Gefahr hingewiesen. Daher wurden bereits frühzeitig Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Verantwortliche geprüft und schon begonnen gerichtlich durchzusetzen. Ansprechpartner Rechtsanwalt Christian M. Schulter hierzu: „Weiterhin arbeiten unabhängig von verschiedenen Klageverfahren  die Rechtsanwälte der Geschädigtengemeinschaft SAM AG weiterhin intensiv an einer möglichen Auffanglösung unter dem Namen „Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Projekte“, bei der es Ziel sein soll, den geschädigten Kunden ohne Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor weiteren Verlusten zu bewahren.“

Zudem haben die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team immer wieder kritisiert, dass die Fristen zu kurz seien und dass nicht alle Opfer rechtzeitig und gut informiert wurden. Mit Nachdruck stellt Rechtsanwalt Christian M. Schulter aus der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hierzu klar: „Seit Sommer 2012 haben wir immer wieder öffentlich erklärt, dass mit großer Sicherheit der Konkurs der SAM AG eintritt. Weiterhin fanden wir es unverschämt den betroffenen Anlegern gegenüber, dass Tätergruppen immer noch behauptet hatten, es sei nur eine vorübergehende Störung.“

Welche aktuelle Hilfestellung gibt es für betroffene Anleger,  warum mit Anwalt?

Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Die Liquidatoren können den betroffenen Kunden nicht helfen, da sie nicht für den Verbraucher zuständig sind. Der Verbraucherschutzanwalt ist für den Verbraucher da  und hilft ihm, die drohenden Verluste so gering wie möglich zu halten oder dass die eingetretenen Verluste kompensiert werden, durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der SAM AG, den Vorständen, Treuhänder, beteiligte Wirtschaftsprüfer und dem Schweizer Staat. Erfolgreich konnte bereits ein Musterverfahren gegen die SAM AG und deren ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Herrn Michael Oberle durch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team gewonnen werden.  Weiterhin ist das Projekt der Auffanggesellschaft Arbeitsgemeinschaft ökologischer Projekte für die Geschädigten der SAM AG umgesetzt worden. Ziel hierbei ist, die geschädigten Kunden ohne Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor Verlusten zu bewahren und den Opfern von Michael Oberle und Co zur Gerechtigkeit zu verhelfen und gegen den Betrug vorzugehen.“

Vorteil der gebündelten Interessenvertretung

Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Es hat sich bereits in anderen Verfahren gezeigt, dass es zur gebündelten Interessenvertretung sinnvoll ist, sich der Geschädigtengemeinschaft SAM AG anzuschließen, um von den Erkenntnissen und den erzielten Erfolgen einzelner gemeinsam zu profitieren. So kann sich jeder Teilnehmer sicher sein, mit seinen Ansprüchen nicht alleingelassen zu werden. Die Chancen für betroffene Anleger und ihre Familien sind alleine oftmals zu gering, in einer starken Gemeinschaft mit starken Partnern kann druckvoll und zielführend verhandelt und gekämpft werden.“

Alle Anleger der SAM AG, die erst jetzt von den Problemen rund um Ihren Vertrag mit der SAM AG erfahren haben, sollten sich baldmöglichst von einem im Bank-und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt über die aktuelle Situation und verschiedene Lösungswege beraten lassen. Sofern nicht eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, sind hier für alle anderen generelle Kostenregelungen getroffen worden. Ziel der Hilfe ist konstruktiv, fachlich qualifiziert und zielführend die vorhandenen Investitionen für die Anleger zu retten, die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.  Ansprechpartner für Fragen ist Rechtsanwalt Christian M. Schulter unter schulter@dr-schulte.de oder 030 22 19 220 20.

Es gilt somit, nun zu handeln.

Erfolgreich konnten bereits durch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team Musterverfahren gewonnen werden und sind in der Aufarbeitung des Verfahrens führend tätig.

Insbesondere werden neben der Auffanglösung auch Verfahren gegen Treuhänder, Vorstände, beteiligte Wirtschaftsprüfer und dem Schweizer Staat wegen Aufsichtsverschulden, angestrebt und geführt. Durch dieses Verfahren sollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, um den Vermögensschaden der Opfer und ihrer Familien so gering wie möglich zu garantieren und nicht auf dem Rücken der betroffenen Anleger auszukämpfen.

Fachanwalt Dr. Thomas Schulte hierzu: „Das entstandene Projekt Auffanglösung Geschädigte SAM AG liegt uns für die Anleger sehr am Herzen. Wir wollen konstruktiv, fachlich qualifiziert und zielführend die vorhandenen Investitionen für die Anleger zu retten. Viele unserer Mandanten sind enttäuscht und haben große Angst um ihre noch vor kurzem sicher geglaubte Altersvorsorge, sie fühlen sich zu Recht betrogen. Alleine sind die Chancen der betroffenen Anleger und ihrer Familien zu gering, zusammen in einer starken Gemeinschaft kann druckvoll und zielführend agiert werden. Bisher laufen die Verhandlungen und Prozesse sehr erfolgreich für die Geschädigten der Gemeinschaft.“

Fragebogen  für geschädigte SAM AG Anleger

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 956 vom 17. April 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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