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SAM Management AG – Konkrete nächste Schritte zur Rettung der Anleger und deren Gelder

Investments in Erneuerbare Energien versprechen neben „Gutes zu tun mit Nachhaltigkeit“ auch reizvolle Rendite. Tausende von deutschen Anlegern hatten sich entschieden, Teile ihres Vermögens in eine werthaltige und nachhaltige ökologische Technik zu investieren. Geothermie ist eine allseits gefeierte Technik, kurz gesagt: Erdwärme produziert kostengünstig und extrem umweltfreundlich Strom. Um das Projekt zu ermöglichen, gaben deutsche überzeugte Anleger der SAM Management AG in der Schweiz Darlehen.

Häufig wurden hierzu sichere Geldanlagen wie Lebensversicherungen aufgelöst und die Rückkaufswerte eingebracht. Aufgrund des Fehlens einer Genehmigung in der Schweiz wurde die SAM AG während der Investitionsphase von den Schweizer Behörden gestoppt; die Investition in der SAM AG in die „Geothermietechnik“ der Regensburger FG Gruppe konnten nicht beendet werden.

Fehlende Schweizer Bankgenehmigung – das Projekt droht zu scheitern

Hunderte deutsche Geldanleger lassen sich anwaltlich beraten und kämpfen um ihre Rechte. Anlegeranwalt Dr. Thomas Schulte, Gründungspartner von Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB, hierzu: „Für unsere Mandanten geht es um ihre sicher geglaubte Altersvorsorge und nicht um formale Fragen des Schweizer Bankrecht. Es macht doch keinen Sinn einen Taxifahrer mit einem Auto voller Fahrgäste, die dringend zum Flughafen wollen, zu stoppen, die Gäste in der „Pampa“ stehen zu lassen und das Taxi zu beschlagnahmen, nur weil die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung nicht vorliegt.“

Im Nachgang der Schließung der Schweizer SAM Management AG ist zwischen den Beteiligten eine längere Streitphase ausgebrochen. Rechtsstreite sind geführt worden. Verhandlungen und Vergleiche laufen weiterhin. Die betroffenen Anleger wünschen sich ein lösungsorientiertes Verhalten der Verantwortlichen mit Ziel der Rettung.

Ergebnis: Die meisten Beteiligten stehen zu ihrer Verantwortung und wollen – ob nun gezwungenermaßen unter rechtlichem Druck oder aus ethisch edlen Motiven – helfen.

Minimal-Konsens zwischen den Beteiligten: Es macht Sinn, dass nicht jeder Anleger für sich alleine kämpft, sondern dass die Interessen möglichst zentral und kompetent gebündelt werden. Schon früh hatten Berliner Vertriebsköpfe diese Meinung vertreten; die Conversio Adilingen GmbH, die erheblichen Einfluss auf Vertriebsfirmen hat, beteiligt sich seit zwei Jahren an der Diskussion und hatte unter Einbeziehung der deutschen Behörden und unter Beratung der Kanzlei Dr. Pforr aus Bad Salzungen verschiedene Lösungsmodelle vorgeschlagen und diskutiert, verworfen und neu angesetzt. Der Geschäftsführer der Conversio Aidlingen GmbH, Gerd Dörrscheid fast die Zwischenergebnisse wie folgt zusammen: „Unabhängig von der Haftung von Vertrieben und anderen Beteiligten muss doch das Gesamtziel im Auge behalten werden. Die Frage ist, wer formal-juristisch von der Verfügung der Schweizer Finanzmarktaufsicht profitiert hat. Vor allem die Schweizer und andere, die jetzt mit den Anlegergeldern wirtschaften“.

Windhundrennen gegen einzelne sinnlos – Kompromisse und gemeinsames Vorgehen

”Durchgesetzt hat sich die Erkenntnis, dass den betroffenen Anlegern am besten geholfen werden kann, wenn gebündelt vorgegangen wird. Erfahrungswerte bestätigen, dass somit besser auf Kompromisse und Vergleiche eingegangen werden kann. Alleine jeder für sich nach dem Glücksritter-Prinzip loszurennen, hat sich in der Vergangenheit als nicht sehr erfolgsversprechend herausgestellt“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Schulte. “Es ist besser, in einer großen Gemeinschaft zu kämpfen, um gemeinsam das sinnvolle Ziel der Rettung zu erreichen. Einzelkämpfer setzen sich in der Regel im Wettlauf der Gläubiger nicht durch und gehen daher oft leer aus.“, so die Erfahrung des Experten aus Berlin. 

 
Vereinigung der Anlegerinteressen durch Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB

Es geht in die nächste Runde für alle betroffenen Anleger zur Sicherung der Gelder. Die Conversio Aidlingen GmbH wird in den nächsten Tagen die Anleger, die noch nicht bei der Geschädigtengemeinschaft SAM AG beteiligt sind, anschreiben und diese zur Teilnahme an der Geschädigengemeinschaft einladen. Die Gemeinschaft wird von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB geleitet. Unterstützt wird die Kanzlei durch die Conversio Aidlingen GmbH und auch durch Rechtsanwälte Dr. Pforr.

Position der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team

Für unseren bisherigen Mandanten ändert sich durch das aktuelle Anschreiben nichts. Dritte können, müssen das Angebot nicht annehmen. Die Rechtsanwälte sind und bleiben unabhängige Organe der Rechtsordnung. 

Anschreiben der Polizei

Viele fragen uns, ob und wie die Schreiben der Polizei in dem Ermittlungsverfahren zu beantworten sind? Schnell und korrekt lautet die Antwort. Die Vorgehensweise der Polizei ist effektiv und erspart lange Reisen und Vernehmungen. Die Mitarbeit ist daher staatsbürgerliche Pflicht. 

 

For our international clients essential information of the press release in English:

Investments in Renewable Energy promise to „do good with sustainability“ in addition to attractive returns. Thousands of German investors have decided to invest part of their wealth in a valuable and sustainable environmental technology. Geothermal energy is a well acclaimed technology. In short: geothermal energy produced at low cost and extremely environmentally friendly electricity. To enable the project German investors gave loans to the SAM Management AG in Switzerland. Unfortunetly to their detrimend.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1450 vom 16. November 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich