Dr Thomas Schulte

Schadensersatz für verzögerte Krebsdiagnose

Frankfurt/Main (jur). Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sprach einem Ehemann 50.000 Euro für den Tod seiner 70-jährigen Frau zu, nachdem die Krebsdiagnose um einen Monat verzögert wurde (Az.: 8 U 142/18). Bei der Bemessung des Schadensersatzes sei vor allem das Leid der Patientin berücksichtigt worden, aber auch ihr Alter und ihre familiäre Situation, so das OLG in einem am Dienstag, 2. März 2021, verkündeten Urteil. Der Arzt könne jedoch nur eingeschränkt für das Leid haft …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4079 vom 9. März 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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