Frankfurt/Main (jur). Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sprach einem Ehemann 50.000 Euro für den Tod seiner 70-jährigen Frau zu, nachdem die Krebsdiagnose um einen Monat verzögert wurde (Az.: 8 U 142/18). Bei der Bemessung des Schadensersatzes sei vor allem das Leid der Patientin berücksichtigt worden, aber auch ihr Alter und ihre familiäre Situation, so das OLG in einem am Dienstag, 2. März 2021, verkündeten Urteil. Der Arzt könne jedoch nur eingeschränkt für das Leid haft …