Gerichtsgebäude / Pixabay

Schufa Holding AG bringt unbekannte Forderung der Postbank zur Löschung

Kuriose und seltsame Sachverhalte bei Schufa-Einträgen nicht zum Schmunzeln für Verbraucher.

Ein älterer Herr, der vor einigen Jahren ins europäische Ausland verzogen ist, bat um qualifizierte Beratung bei den Schufa-Recht Experten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team. In seinem Fall handelte sich um einen Negativeintrag der Deutschen Postbank AG (Friedrich-Ebert-Allee 114 – 126, 53113 Bonn), der über die Rechtsanwaltskanzlei Heyl abgewickelt wurde. Der Negativeintrag bezog sich auf ein Vertragsverhältnis, das seit 1983 besteht.

Unbekannte Forderung 2010 eingetragen und danach 47-mal aktualisiert

Die Forderung, die geltend gemacht wurde, war dem Auswanderer gänzlich unbekannt und ohne Bezug zu seinem Vorleben, weshalb er die Angelegenheit zunächst auch nicht wirklich verfolgen konnte. Bewusst war dem Betroffenen, dass eine Schufa-Angelegenheit niemals harmlos ist, deshalb entschloss er sich qualifizierte Hilfe durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Anspruch zu nehmen. Die Experten im Schufa-Recht sollten sich um die für ihn gänzlich unbekannte Forderung kümmern.

Die Rechtsanwälte fragten bei der Deutschen Postbank AG nach, welche Forderung denn geltend gemacht werde und wie diese zustande kam. Die Deutsche Postbank AG erteilte keinerlei Antwort auf diese Anfrage. Die Schufa Holding AG wurde über diese Anfrage informiert und um Prüfung der Angelegenheit und Löschung der Einträge ersucht. Diese wurde selbstständig tätig, um der unbekannten Forderung auf den Grund zu gehen.

Zeit und Geduld waren erforderlich. Weitere Nachfragen bei der Deutschen Postbank AG führten schließlich zur erfolgreichen Löschung. Rund vier Wochen nach dem Schreiben an die Deutsche Postbank AG und die Schufa Holding AG teilte die Schufa Holding AG schriftlich mit, dass der nach wie vor unbekannte Eintrag gelöscht wurde.

Schnelles rechtliches Prüfen und Handeln bei Schufa-Angelegenheiten erforderlich

Unglaublich ist, dass genauere Informationen über die Forderung nach wie vor nicht bestehen. Der Familiensenior kann sich darüber freuen, dass die unbekannte Forderung zur Löschung gebracht wurde. Besonders freut den Betroffenen, dass er auf seine Intuition gehört hat, sich einen spezialisierten Anwalt zu suchen, der den Sachverhalt schnell rechtlich prüfen und effektive Hilfe leisten konnte.

Jedem Verbraucher kann nur ans Herz gelegt werden, Schufa-Angelegenheiten sehr ernst zu nehmen und abzuklären. Hier sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen. Eine einstweilige Verfügung kann z.B. nur innerhalb von einem Monat nach Kenntnis eines Eintrags beim zuständigen Gericht beantragt werden.

Nach dem ersten Erfolg gegen den Eintrag und die Aktualisierungen ist nun noch die Frage um die entstandenen Kosten zu klären. Diese dürfte wohl die Postbank zu tragen haben. Das wird Rechtsanwältin Danuta Wiest nun im nächsten Verfahrensschritt klären.

Für qualifizierte Beratung im Schufa-Bereich stehen als Experten Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team und Rechtsanwältin Danuta Wiest von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team zur Verfügung. Auch unbekannte Forderungen können die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit schwerwiegend stören. Deshalb gilt: Nicht abschrecken lassen, sondern auf anwaltliche Hilfe vertrauen! Für eine erste Einschätzung der Möglichkeiten zur Löschung eines ungerechtfertigten Negativeintrages sollten Betroffene Kontakt aufnehmen, diese ist meist kostengünstig oder teilweise auch kostenfrei möglich.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1332 vom 24. Juni 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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