Schufa löscht Negativeintrag der Targobank

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Investment fraud via finanzexp.de / Pixabay

Ungerechtfertigter Schufa Eintrag konnte erfolgreich außergerichtlich durch Intervention der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team für den betroffenen Mandanten zur Löschung gebracht werden.

Größte deutsche Auskunftei von Postzustellung in Australien scheinbar nicht restlos überzeugt

Die Schufa Holding AG hat einen Negativeintrag der Targobank in ihren Datenbeständen zur Löschung gebracht. Dies geschah nach Intervention von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team aus der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB. Der Experte für Schufa-Recht hatte sich mit jeweils einem Schreiben sowohl an die Targobank als auch an die Schufa Holding AG gewandt.

Targobank lehnte Löschung ab

Die eintragende Targobank hatte eine Löschung des Negativeintrages abgelehnt und argumentierte, dem betroffenen Mandanten, einem 33-jährigen Mann aus Bayern, seien sämtliche Mahnschreiben zugestellt worden. Die Zustellung sollte nach Angaben der Targobank an der ehemaligen Adresse des Betroffenen in Australien erfolgt sein. Die Bank meinte, da sie keine Postrückläufer erhalten habe, müsse die Zustellung an der Adresse in Australien wohl erfolgt sein.

Schufa löscht Eintrag trotzdem

Die Schufa Holding AG schien von dieser Argumentation jedoch nicht vollständig überzeugt worden zu sein. Sie löschte den Eintrag der Targobank, selbstverständlich ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden rechtlichen Verpflichtung. Der Scorewert entwickelte sich von 11% auf 95%. Eine Steigerung von 84 %, die in Bezug auf die Kreditwürdigkeit Welten ausmacht.

Kommentar Dr. Schulte

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team kommentiert den kurzfristig erreichten Löschungserfolg wie folgt:

„Die Regelung des § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG sieht vor, dass der Betroffene bei offenen Forderungen mindestens zweimal gemahnt werden muss und dass ein Schufa-Warnhinweis in einer der Mahnungen zu erteilen ist. Dafür, dass die Mahnungen zugegangen sind, ist die versendende Stelle, die auch den Schufa-Eintrag vornimmt, beweispflichtig. Oft wird damit argumentiert, dass Schreiben mit der Post zur Versendung gebracht wurden und dass keine Postrückläufer erfolgt seien. Bei inländischen Angelegenheiten hat diese Argumentation leider zum Teil Erfolg. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Problematik liegt allerdings noch nicht vor. In dem hier vorliegenden Fall war die Argumentation mit den nicht erfolgten Postrückläufern jedoch nicht sehr stichhaltig, da es kaum Nachweise dafür geben dürfte, dass eine Postzustellung, die in Australien nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, auch an den Empfänger sicher zurückgesandt wird. Hierfür sind die internationalen postalischen Verbindungen zu schlecht vernetzt. Das dachte sich wohl auch die Schufa und löschte den Eintrag vorsichtshalber.“

Betroffene Personen, die ebenfalls einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG haben, und bei denen Schreiben nicht zugestellt worden sind (egal ob im Inland oder Ausland), sollten sich in jedem Fall an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB ist deutschlandweit beratend und auch im Rahmen der Prozessführung vor den Gerichten tätig. Vielen Betroffenen und ihren Familien konnte bereits geholfen werden.

Anfragen richten Sie bitte an Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team oder Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann unter 030 22 19 220 20 und dr.schulte@dr-schulte.de.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1370 vom 1. September 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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