Gerichtsgebäude / Pixabay

Steuerstandort Polen – Sind die polnischen Sonderwirtschaftszonen wirklich vorteilhaft?

Kurzvortrag der Veranstaltung „deutsch-polnische Freundschaft“ bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team Berlin mbB – von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung für interessierte Mandanten und Kollegen referierte die deutsch-polnische Rechtsanwältin Patrycja Mika über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen. Frau Mika: „Das Zusammenwachsen Europas und die positive volkswirtschaftliche Entwicklung Polens in den letzten Jahren führen zu der Frage, ob die Sonderwirtschaftszonen überhaupt erforderlich sind!“

Im Juni 2013 verlängerte die polnische Regierung schon zum zweiten Mal die Geltungsdauer der Sonderwirtschaftszonen, dieses Mal bis zum 31. Dezember 2026. Dies soll ein Anreiz für weitere Unternehmen sein als Standort Polen zu wählen.

Was sind Sonderwirtschaftszonen?

Patrycja Mika: „Sonderwirtschaftszonen sind im Verwaltungswege ausgegliederte Gebiete der Republik Polen, auf denen Investoren eine wirtschaftliche Tätigkeit unter Vorzugskonditionen führen können“.

Die Ziele der SWZ sind unter anderen die Beschleunigung der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung insbesondere durch die Anziehung neuer Investitionen und die Gründung neuer Arbeitsplätze, die Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen und die Entwicklung innovativer technologischer Lösungen. Die Bedingungen und Voraussetzungen von Investitionen in den SWZ reguliert das Gesetz über die Sonderwirtschaftszonen (Dz.U. (Polnisches GBl) aus dem Jahr 2007, Nr. 42, Position. 274) und die entsprechenden Verordnungen.

In Polen bestehen aktuell 14 Sonderwirtschaftszonen. Zu den größten Investoren gehören- direkt nach den polnischen- die deutschen Unternehmen. Danach kommen Unternehmen aus den USA, den Niederlanden und Italien.

Welche Vorteile bieten die Sonderwirtschaftszonen?

Der entscheidende Vorteil der SWZ sind natürlich die steuerlichen Vergünstigungen. Die Unternehmen der (Sonderwirtschaftszonen) SWZ erhalten eine teilweise Körperschaftssteuerbefreiung für die Kosten einer neuen Investition oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Dabei beträgt der Körperschaftssteuersatz in Polen 19%. Die Höhe der Beihilfe in Form der Steuervergünstigung hängt von der maximal zugelassenen Beihilfehöhe für das bestimmte Gebiet in dem die Investition realisiert wird, sowie der Höhe der beihilfefähigen Ausgaben ab.

Die maximal zugelassene Unterstützungshöhe ist von den Regionen abhängig und beträgt für die Woiwodschaften lubelskie, podkarpackie, warmińsko-mazurskie, podlaskie, opolskie, świętokrzyskie, małopolskie, lubuskie, łódzkie und kujawsko-pomorskie 50%, in den übrigen Woiwodschaften 40% mit Ausnahme von Warschau – hier beträgt die Grenze 30%.

Darüber hinaus erhöht sich für die Unterstutzungshöhe für kleine Unternehmen um 20% und für mittlere Unternehmen jeweils um 10%. Transportunternehmen sind hiervon ausgeschlossen.

Die Höhe der im Einzelfall vom Unternehmen zu erhaltenden Beihilfe in Form der Steuervergünstigung wird folglich nach dem Verhältnis der maximalen Beihilfehöhe und der Höhe der beihilfefähigen Ausgaben berechnet.

Allerdings sollte beachtet werden, dass der Steuerbefreiung nur Einkünfte aus Wirtschaftstätigkeiten, die in der SWZ auf der Grundlage einer Genehmigung ausgeübt werden, unterliegen. Nur wenn der Abschluss von Handelsverträgen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der in der SWZ ausgeübten Wirtschaftstätigkeit steht, wird von der polnischen Finanzverwaltung angenommen, dass die Betriebseinnahmen und -ausgaben zu einem steuerbefreiten SWZ-Einkommen führen.

Zu den weiteren Vorteilen der SWZ zählen: die Befreiung von der Immobiliensteuer (in bestimmten Gemeinden), Zuschüsse der Regierung, Fördermittel der Kreise, der EU und der Zugang zu attraktiven Grundstücken.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen?

Um in einer polnischen SWZ investieren zu können ist eine Genehmigung erforderlich, die im Namen des Wirtschaftsministers von der Verwaltungsgesellschaft der jeweiligen Zone erteilt wird. Um eine Genehmigung zu erhalten muss die Investitionssumme mindestens 100.000 Euro betragen. Der Eigenanteil muss mindestens 25 % der Investitionskosten betragen und die Investitionen bzw. die neuen Arbeitsplätze müssen mindestens 3 Jahre bei kleinen (grds. bis zu 50 Mitarbeiter) und mittelgroßen Unternehmen (grds. bis zu 250 Mitarbeiter) und 5 Jahre bei Großunternehmen aufrechterhalten werden.

Die engeren Voraussetzungen regeln die Verordnungen der jeweiligen SWZ. Eine umfassende Diskussion zu einzelnen Fragen rundete die Diskussion ab. Weitere Informationen zum Polnischen Recht.

Dr. Thomas Schulte

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1371 vom 1. September 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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