SEB rechnet HOMM-Zertifikate ab

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Gerichtsgebäude / Pixabay

Nach einer Mitteilung vom 04.02.2009 ist die SEB nunmehr in der Lage, den Wert der SEB HOMM-Zertifikate zu bestimmen. So wurde angekündigt, dass die Zertifikate vom Typ „The Absolute Diversified HOMM Select I-B Index“ (ISIN: DE000SEB1Z48)  zu einem Kurs von 33,8270 Euro pro Zertifikat zur Abrechnung gebracht würden. Die Anleger konnten daher nach fast 1 ½ Jahren zumindest einen Teil des eingesetzten Geldes in ihren Depots verbuchen. Da die Zertifikate jedoch zu einem erheblich höheren Kurs durch viele Anleger erworben wurden, haben diese nunmehr einen Verlust in Höhe von bis zu 70 % pro Zertifikat erlitten.

 

Nach Aussage der SEB wurde die Berechnung durch deren Muttergesellschaft in Schweden vorgenommen und anhand des Bewertungstages des Nettovermögens des Referenzfonds erstellt. Wie sich der nunmehr ausgezahlte Einlösungsbetrag konkret berechnen lässt, ließ die SEB jedoch zum Großteil offen und machte nur recht wage Angaben diesbezüglich.

 

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte forderten die SEB daher dazu auf, die nunmehr erfolgte Abrechnung auch ausführlich zu erläutern, um hier eine endgültige Bewertung der Rückzahlungssumme gegenüber den bisher vertretenden Mandanten vornehmen zu können. Hierauf teilten die Verfahrensbevollmächtigen der SEB mit, dass den Anlegern nach den Zertifikatbedingungen kein Auskunftsanspruch über die Berechnung des Zertifikatwerts zustünde. Ein schier unglaublicher Zustand, wenn man bedenkt, dass die Zertifikate seit über einem Jahr nicht mehr in ihrem Wert abgebildet wurden und nun ein erheblicher Verlust eingetreten ist.

 

Die Rechtsanwälte prüfen daher bereits rechtlich, ob den geschädigten Anleger dennoch ein Auskunftsanspruch gegen die SEB zusteht. Darüber hinaus werden weitere Ansprüche gegen die SEB als Emittentin aus Prospekthaftung sowie gegen Vermittlungsgesellschaften wegen Beratungsverschuldens bzw. anderen rechtlich möglichen Auswegen für die vertretenden Mandanten geprüft.

 

Geschädigte Anleger können sich an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte wenden. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Schulte, der gerne weitere Auskünfte zu der Angelegenheit geben kann.

 

Schulte

Rechtsanwalt

13.02.2009     
, Telefax: (030) 71520678, e-Mail: Internet: www.dr-schulte.de .dr.schulte@dr-schulte.de
 
 Bildmaterial: Frau Antje König (Bürovorsteherin)
e-Mail: antje.koenig@dr-schulte.de  Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 612 vom 13. Februar 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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