Gerichtsgebäude / Pixabay

sg55.de – Mit gemeinsamem Glücksspiel zum Renditeerfolg?

Bei den Rechtsanwälten meldeten sich Betroffene, die Gelder bei der Spielgemeinschaft www.sg55.de angelegt haben.

Auf der Webseite www.sg55.de wird für den Beitritt zu einer starken Spielgemeinschaft geworben, die in Casinos zockt und dort durch ein angeblich sicheres System Renditen für die Anleger erwirt-schaften möchte. Ob das System funktioniert, ist unbekannt. Es liegt aber eigentlich auf der Hand, dass die Webseitenbetreiber wohl kaum ein sicheres System Casinos auszuplündern mit Anlegern teilen würden, warum sollten sie das auch tun.

Glücksspiel oder Abzocke?

Ähnliche Modelle sind ja bereits bei sog. Sure-Bets oder ähnlichen angeblich sicheren Methoden zur wundersamen Geldvermehrung gescheitert. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist auf diesem Gebiet schon seit Jahren tätig und hilft Opfern und jagt Täter rund um den Erdball wie z.B. bei der Geschädigtengemeinschaft T6-Poker (wir berichteten).

Das erprobte Erfolgsmodell: Schneeballsystem

Bei der Kapitalanlage dürfte es sich auch um eine solche handeln, die einen Verkaufsprospekt benötigt. Ein solcher liegt nicht vor. Es ist daher aus Sicht der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team davon auszugehen, dass es sich hier bei dem angeblich so sicheren System um ein Schneeballsystem handelt, welches Anleger zunächst mit hohen Renditen lockt und diese am Anfang auch auszahlt. Zu befürchten steht jedoch, dass die Renditen nicht aus Gewinnen bei Glücksspielen erwirtschaftet werden, sondern aus anderen Zahlungen von späteren Anleger stammen.
Zudem sind die Informationen auf der Webseitewww.sg55.de inhaltlich mehr als fragwürdig. So wird mitgeteilt, die erzielte Rendite von 10,1 % sei steuerfrei, da sie aus Glücksspiel stamme. In Wirklichkeit dürfte dies jedoch nicht zutreffend sein, da hier eine Kapitalanlage vorliegt und Gewinne aus Kapitalanlagen selbstverständlich steuerpflichtig sind.
Es wird daher abzuwarten sein, ob Pascal Becker aus Frankfurt, der im Impressum der Gesellschaft zu finden ist, noch von der Staatsanwaltschaft oder der BA-FIN hören wird. Wir werden die Sache weiterhin kritisch verfolgen und bitten Anleger der Spielgemeinschaft, die hier ebenfalls, wie von uns vertretene Mandanten, auf ihr Geld warten, sich bei unserer Kanzlei per mail unter dr.schulte@dr-schulte.de zu melden.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 

Über die Erfolge berichten die Medien:

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 929 vom 18. Februar 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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