Gerichtsgebäude / Pixabay

SLR Beteiligungsfond – LG Berlin lässt erste Anleger raus

Das Landgericht Berlinhat mit Urteil vom 18.05.2010, welches zur Geschäftsnummer 2 O 428/09 ergangenist, den Widerruf einer Beteiligung durch ein Anlegerehepaar bestätigt,der gegenüber der SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG erfolgt war.Das Gericht stellte fest, dass das Beteiligungsverhältnis zwischen derSLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG und der aus der Klägerin und derenEhemann bestehenden Rechtsgemeinschaft durch die Widerrufserklärungenvom 16.12.2008 uns 14.01.2009 beendet sei. Gleichzeitig wurde die BeklagteSLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG dazu verurteilt, das Auseinandersetzungsguthabender aus der Klägerin und deren Ehemann bestehenden Rechtsgemeinschaftfür die Beteiligung zu errechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hierzu RechtsanwaltSchulte, der das Urteil für die Anlegerin und Ihren Ehemann erstrittenhat: „Das Landgericht bestätigt mit seiner Rechtsprechung die schonseit geraumer Zeit durch unsere Kanzlei und nunmehr auch durch die Gerichtevertretene Rechtsauffassung, dass die Widerrufsbelehrung der SLR BeteiligungsfondsI GmbH & Co. KG irreführend ist. Dies eröffnet den Anlegern eineAusstiegsmöglichkeit, wenn die Beteiligung in einer sogenannten Haustürsituationunterzeichnet wurde. Aus diesem Grund war auch ein Ausstieg für die hiervertretene Anlegerin und ihren Ehemann möglich.“
Die Anleger müssensomit keine weiteren Raten in die Kapitalanlage einzahlen und sind nungespannt, was die SLR ihnen als Auseinandersetzungsguthaben berechnenwird. Da noch weitere Prozesse gegen die Gesellschaft laufen, bleibt abzuwarten,ob diese die Forderungen anderer Anleger nach Ausstieg aus derGesellschaftsbeteiligung nunmehr anerkennen wird.
Die Entscheidung desLG Berlin macht jedoch deutlich, dass unter den Anlegern, die ihre Beteiligungwiderrufen wollen, ein Windhundrennen ansteht, indem derjenige, derals erster kündigt, auch den höchsten Auszahlungsbetrag zu erwartenhat.
Der Verfasser arbeitet für die Kanzlei Dr. ThomasSchulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie aufdem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interesseneinzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
Ergänzende Absenderangaben mit allenKanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 678 vom 21. Juli 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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