Datenschutz geht vor
Patient darf Name und Anschrift des Arztes im Krankenhaus nur im Ausnahmefall erhalten – von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Fachautor Der Datenschutz treibt schon selbstsame
Die Kanzlei wird von Dr. Thomas Schulte alleine betrieben mit dem Fokus auf Reputationsrecht und Kapitalanlagenrecht für Unternehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte wurde 1995 gegründet. Durch Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, die später dazukam, entstand eine größere Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei. Viele Fachbeiträge, TV und Radio Beiträge entstanden, im Laufe der Jahre. Diese Beiträge finden Sie in der Bibliothek.
Patient darf Name und Anschrift des Arztes im Krankenhaus nur im Ausnahmefall erhalten – von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Fachautor Der Datenschutz treibt schon selbstsame
Der Bundesgerichtshof verpflichtet die Betreiber von „jameda.de“ nach Beanstandung des bewerteten Arztes zur Überprüfung des Patientenverhältnisses. Für zahlreiche Internet-User bieten Bewertungsportale immense Vorteile. Im optimalen
Kein ärztlicher Abrechnungsbetrug bei Verschweigen von („Bestechungs“-) Zahlungen eines Pharmaherstellers – von Prof. Dr. Erik Kraatz und Dr. Thomas Schulte.