Bundesgerichtshof verbietet „Schockwerbung“ für Freiberufler
Das höchste deutsche Zivilgericht konkretisiert die zulässige Werbung und verbietet auch, dass der Freiberufler über Dritte solche Schockwerbung für sich machen lässt.
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Das höchste deutsche Zivilgericht konkretisiert die zulässige Werbung und verbietet auch, dass der Freiberufler über Dritte solche Schockwerbung für sich machen lässt.